also so schlecht bezahlt ist das nun wieder nicht. Selbst als ungelernte Kraft kommst du am Monatsende immer noch mit 3000-3400€ Brutto raus. Als gelernte Kraft mit 3800-5000€ je nach Erfahrungszeit. Wenn man sich spezialisiert wird es noch mehr. Das ist jeweils das Grundgehalt, Schichtzulagen etc. kommen noch oben drauf.

Aber, es ist in vielen Bereichen ein sehr anstrengender Job sowohl körperlich als auch psychisch. Man hat viel Verantwortung. Wenn man das beim Geld mit einberechnet ist es unterbezahlt. Obwohl sich wohl die meisten Pflegekräfte nicht unbedingt viel mehr Geld wünschen, sondern lieber mehr kompetente Kollegen und einen höheren Personalschlüssel, dass man nicht ständig den Mangel verwalten muss.

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Thema Umgangsrecht. Kann mir jemand sagen wieviel Umgang mir im Monat mit meinem Kind rechtlich gesehen zusteht?

Hallo zusammen,

Vielleicht ist hier jemand dabei der sich mit dem Thema Umgangsrecht auskennt, ich bräuchte da ein paar Infos. Ich versuche mich kurz zu fassen:

Meine Tochter 12 jahre alt (ich bin die Mutter) lebt seit 5 Jahren in einer Pflegefamilie bzw. in einer Erziehungsstelle. Für die, die es nicht wissen sollten: eine Erziehungsstelle fällt unter heimerziehung. Das Sorgerecht für meine Tochter hat das Jugendamt.

Zu den umgängen: meine Tochter und ich haben alle 3 Wochen 6 Stunden Umgang miteinander so ist es mit dem Jugendamt veeeinbart. Von dem Umgang fallen Stunden für die Fahrt weg, da meine Tochter etwas weiter weg wohnt. Ich hole sie ab, und bringe sie wieder zurück sodass ich auch während der Fahrt mit ihr bin jedoch bleiben dann für den eigentlichen Umgang nur noch 4 Stunden, was meines Erachtens sehr wenig ist. Aber mir wurde immer wieder gesagt ich habe rein rechtlich gesehen nur Anspruch auf 2 Stunden Umgang pro Woche und dass die Fahrt nicht berücksichtigt werden kann.

Wenn ich jetzt, wie die beteiligten immer sagen die 2 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen würde, hätten wir ja insgesamt 8 bzw. 6 Stunden für den eigentlichen Umgang was ich aber entsprechend dem Alter meiner Tochter immer noch sehr wenig finde, wobei ich auch weiß das meine Tochter sich auch definitiv wünscht mich länger und öfter zu sehen.

Ich habe versucht mich über das Internet zu informieren, aber es steht überall etwas anderes deswegen wollte ich hier fragen ob sich jemand auskennt und mir weiterhelfen kann. Ich wüsste wirklich nur gerne ob das so stimmt das ich nur auf 2 Stunden Umgang pro Woche Anspruch habe. Mitte Dezember haben wir ein Hilfeplangespärch mit dem Jugendamt und da hatte ich auch vor, anzusprechen dass mir das definitiv zu wenig ist und da wüsste ich halt gerne ob das so stimmt was man mir sagt.

Ich danke schonmal im voraus für eure Antworten ❤️

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so wie ich es verstanden habe hast du kein Sorgerecht mehr, oder? Dann steht dir rechtlich gesehen gar kein Umgang zu. Derjenige der das Sorgerecht inne hat kann entscheiden wie viel Umgang du bekommst. Alternativ kann der Umgang auch von einem Gericht festgelegt werden, dann ist diese Entscheidung bindend. Wie viel Umgang du mit dem Kind haben darfst hängt auch immer von der Betrachtung des gesamten Falls ab. Es gibt auch Eltern die haben gar kein Umgangsrecht, es gibt Eltern die haben einmal im Monat eine Stunde begleiteten Umgang, ...

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bei Welpen hat man meist 3 Monate Zeit sie zu melden. Aber du kannst eine Hund auch anmelden ohne das er gechipt ist. Meist kannst du die entsprechenden Formulare auch online runterladen und einfach ins Amt schicken.

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den Welpen einfach jeden Tag bürsten kann ihn daran gewöhnen, aber du hast ein Tier, das klar deutlich macht, dass er das einfach nicht will. Bei einigen Rassen ist das keine Option und man muss es dem Tier beibringen. Bitte wende dich dafür an einen guten Hundetrainer und lass dich anleiten. Du musst das bürsten jetzt gut und sauber aufbauen und neu erlernen lassen.

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so wie das klingt hast du ein heftiges Einfersuchtsproblem zu seiner Schwerster. Ich kann dem Text jetzt nicht ausreichend entnehmen wie berechtigt die Eifersucht möglicherweise ist. Aber hör dich mal auf zu vergleichen was deine Schwester bekommt und du möglicherweise nicht, sondern bewerte nur was du bekommst. Mit 14 bekommt man übrigens nicht das Gleiche wie eine 9jährige.

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das geht nicht. Sie wird enttäuscht und traurig sein.

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nein, deine Eltern haben einfach recht. Du bist auch mit 13 noch verdammt jung. Und Nachts irgendwo draußen rumzulaufen ist einfach nichts für Kinder.

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vermutlich gab es in deinem Leben Zeiten in denen über dich und deine Bedürfnisse einfach hinweggegangen wurde. Da hast du dieses Verhalten entwickelt. Die fehlende Empathie ist somit auch ein Schutz davor sich mit den eigenen Gefühlen auseinander zu setzen. Wenn du das wirklich ändern willst, dann geht das. Ist aber auch hart, denn du wirst auch lernen müssen deine eigenen Gefühle auszuhalten und damit umzugehen. Du wirst ggf. auch alte Geschichten aufarbeiten müssen. Aber sei dir sicher, das lohnt sich.

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dem Hund einfach keine festen Uhrzeiten beibringen. Mein Hund schläft mit mir so lange wie ich schlafe. Wenn ich um 6 Uhr aufstehe gehen wir halt um 6:30 Uhr raus. Wenn ich um 10 Uhr aufstehe dann gehen wir um 10:30 raus. Das Ritual ist nicht an eine Uhrzeit gebunden, sondern an Aktionen. Aufstehen danach Gassi gehen. Ich esse, Hund bekommt zu essen, .... Ich nehme die Leine in die Hand, Mittags- oder Abendrunde.

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Kinder, bzw. Jugendliche wünschen sich natürlich ein eigenes Zimmer. Aber sie werden auch in einem gemeinsamen Zimmer gut groß. Wichtiger ist, dass du für sie da bist, dass du sie zu ehrlichen, selbstbewussten, toleranten, freundlichen Menschen erziehst. Wenn das gelingt wird auch das gemeinsame Zimmer kein nachhaltiges Problem sein. Streit wird es geben, aber den gibt es auch wenn die Kinder jeder ein Zimmer haben. Und Kinder die ohne viel Reichtum groß wurden lernen viel für ihr Leben. Mach dir nicht so viele Sorgen über das was du ihnen materiell geben kannst. Viel viel wichtiger ist das was du ihnen emotional geben kannst.

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eine Wohngruppe muss von irgendwem bezahlt werden. Und das ist das Jugendamt. Also kommst du um das Jugendamt nicht drum rum.

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In Hessen gilt: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht, oder 9 Jahre Schulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht (§ 59 SchulG Hessisches Schulgesetz).

Wenn du das erfüllt hast kannst du abbrechen.

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Kinder in dem Alter entwickeln sich wenn man sie lässt ohne große Angebote. Geh einfach auf das ein das dir das Kind anbietet, lass es Erfahrungen machen, lass es sich auch mal in was vertiefen das es interessiert. Es braucht nicht tausend Förderspielzeuge. Lebe den Alltag und schau wo dein Kind sich interessiert. Geh mit ihm raus, zeig ihm die Welt und hab dafür Zeit. Dinge anschauen, Fragen stellen dürfen, Dinge anfassen, ausprobieren, sich körperlich erfahren dürfen, sich gestalterisch ausleben dürfen sind alles Bereiche die ein Kind in dem Alter beginnen. Aber lass das Kind dir zeigen was für es gerade dran ist und gib in dem Themenbereich dann weitere Impulse. Also z.B. wenn es gerade gerne testet wie Dinge schmecken, dann lass es Dinge ausprobieren, lass es beim kochen helfen, probiert euch gemeinsam aus. Wenn es sich gerade gerne bewegt, dann geh in den Wald, lass es klettern und springen, lass es auch mal was machen das vielleicht auch scheitern kann, auch diese Erfahrungen sind unglaublich wichtig für Kinder. Motiviere es ggf. es noch mal zu probieren. Nicht scheitern ist schlimm, aber es ist wertvoll für Kinder zu lernen dran zu bleiben, an sich zu glauben. In dem Alter müssen die Bezugspersonen dem Kind das zeigen.

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Klassentreffen gibt es nur wenn sich jemand von den Schülern dieser Klasse um die Organisation kümmert. Es gibt also nicht für jede Schule oder Klasse Klassentreffen, sondern nur wenn es engagierte Organisatoren gibt.

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Internat für Kinder mit Behinderung, Schule für Kinder mit Behinderung. Tagesstätte für Kinder mit Behinderung.

sonst fallen mir nur noch Angebote im Erwachsenenbereich ein.

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als Pflegekind ist man im rechtlichen Sinne nicht Onkel oder Tante. Als adoptiertes Kind schon. Da hier der Nachname übernommen wurde ist das ein Hinweis darauf, dass das Kind adoptiert wurde, ich kenne keinen Weg wie man sonst den Nachnamen annehmen kann.

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