Parken vor der eigenen zufahrt?

10 Antworten

Wie so oft muss man hier mal wieder sagen: kommt drauf an. Auf deinem Grundstück kannst du nach Belieben, und wenn eine nicht kurzfristige Baustelle eingerichtet ist, müssen die Bauleute dir auch die Zufahrt zu deinem Grundstück ermöglichen. Handelt es sich bei der Baustelle um nur wenige Tage, kann der Gesetzgeber dir zumuten, anderswo zu parken. Ob du dann etwaige Gebühren als Schadenersatz geltend machen kannst, müsstest du ggf. selbst mal in Erfahrung bringen.

Auf der öffentlichen Straße kann der Gesetzgeber nach Belieben festlegen ob dort geparkt werden darf oder nicht, insofern nicht andere Interessen wie deine Einfahrt oder eine generelle Durchfahrbehinderung gegen ein Parken sprechen.

Vir deiner Einfahrt dürftest du - vorausgesetzt, es besteht kein allgemeines Parkverbot - dann parken, wenn du niemand anderen behinderst (wenn z.B. ein zweites Fahrzeug in deiner Einfahrt steht,. könnte das Ordnungsamt annehmen, du parkst jemanden zu).

Auch wenn deine Einfahrt eine Feuerwehreinfahrt ist, dürftest du nicht darin oder davor parken, egal ob es dein Grundstück ist oder nicht - aber das versteht sich ja hoffentlich von selbst.


maz31996 
Fragesteller
 13.11.2019, 00:05

Wow danke wieder was gelernt !

0

Vor der Einfahrt ist ja meist ein abgesenkter Bordstein. Also darfst du auch ohne Beschilderung dort nicht parken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ-Meister

maz31996 
Fragesteller
 13.11.2019, 00:05

Wow danke wieder was gelernt !

0

Vor einer Zufahrt - auch der eigenen - darf man nicht parken weil: Abgesenkter Bordstein.

§ 12 Absatz 3 StVO
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

maz31996 
Fragesteller
 13.11.2019, 00:04

Wow danke wieder was gelernt !

1

Vor deiner Zufahrt, also im oeffentlichen Raum, darfst du natuerlich nicht parken, wenn dort Parkverbot besteht. Du darfst aber in deine Zufahrt rein fahren und dann dort auf privatem Grund parken.


maz31996 
Fragesteller
 13.11.2019, 00:04

Wow danke wieder was gelernt !

0

Ge- & Verbotsschilder sind selbstverständlich nur im öffentlichen Verkehrsraum gültig.

Ich muss vor meiner Zufahrt parken

Steht dein Wagen auf deinem Grundstück - oder davor und somit im öffentlichen Verkehrsraum?


maz31996 
Fragesteller
 13.11.2019, 00:05

Wow danke wieder was gelernt !

1