Online Geld verdienen, worauf soll man achten?

3 Antworten

Also in ganz groß.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst. Die Minijobgrenze interessiert in keinster weise.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Folgende Steuern könne fällig werden

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.

Die Grenze beträgt:

  • 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten... 😉

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Beim Finanzamt deiner Stadt gibts Infos und i.d. Regel braucht man einen Gewerbeschein.