Ohne Tafel?

4 Antworten

Die Formulierung "meine" Wohnstraße bedeutet ja nicht, dass es sich um dein persönliches, umfriedetes Besitztum handelt, sondern um Öffentlichen Verkehrsraum und Geltungsbereich der StVO.

Du sparst also viel Geld und ersparst dir viel Ärger, wenn du das unterlässt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Nein sobald du auf öffentlichen Grund bist also Straße oder Gehweg muss das Fahrzeug angemeldet und versichert sein.

Auf deinem privat Grund kannst du allerdings fahren.

JochenOWL  22.03.2024, 15:40

.....wobei man nicht vergessen darf, dass dieser "Privatgrund" - der Gesetzgeber spricht von "umfriedeten Besitztum - eingezäunt sein muss und auch die Zufahrten/Zugänge gesichert sein müssen.

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Hi, in Deutschland wäre das sogar eine Straftat. Wie es in Österreich gehandhabt wird, wei´ich nicht. Erlaubt ist es dort bestimmt aber auch nicht.

Nein, das ist nur auf eingefriedetem Privatgelände erlaubt.