Ohne Gewerbe Geld verdient, hohe Strafe?

4 Antworten

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Das Gewerbe ist gemäß § 14 GewO anzuzeigen, sobald du deine ersten Angebote einstellst. Ob und wie viel Gewinn du machst, ist unerheblich.

Wenn du es jetzt rückwirkend anmeldest, musst du mit einem kleinen Bußgeld rechnen (50-75 €).


siola55  19.09.2021, 10:50

Ob und wie viel Gewinn du machst, ist unerheblich...

Stimmt so nicht ganz: eine Gewerbe muß erst angemeldet werden bei einer "Gewinnerzielungsabsicht": Kein Gewinn beabsichtigt?

Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben (kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

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Geochelone  19.09.2021, 11:07
@siola55
  1. Dann muss man aber von Anfang an die Preisgestaltung so gestalten, dass deutlich wird, dass keine Gewinne entstehen können.
  2. Stellt man Angebote ins Netz (oder Schaufenster), die offensichtlich nicht zum Selbstkostenpreis oder darunter veräußert werden sollen, dann ist man gewerblich tätig. Und wer gewerblich tätig ist, muss die gem. 14 GewO von Anfang an anmelden. Ob sich die Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, ist unerheblich.
  3. An der Gewinnerzielungsabsicht des Fragestellers ist nicht zu zweifeln. Dementsprechend ist dein Link unpassend.
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siola55  19.09.2021, 11:09
@Geochelone

Du weißt doch gar nicht im Voraus, wieviel Betriebsausgaben du tatsächlich hast...

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Geochelone  19.09.2021, 13:26
@siola55

Man weiß aber, ob man Gewinn erzielen will. Und wenn jemand Waren oder Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen anbietet, ist er Gewerbetreibender, egal ob er später Gewinn oder Verlust macht.

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Du hast dich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Allerdings lässt dir hier das Gesetz noch eine Lücke, in dem du bis zu drei Monate nach Beginn rückwirkend ein Gewerbe anmelden und die beisherigen Einkünfte straffrei versteuern kannst.

Diese Lücke gibt Neuunternehmern die Chance in den drei Monaten auszutesten, ob sich das Gewerbe lohnt, bzw. einen Kundenstamm aufzubauen.

Insofern rate dich dir, melde das Gewerbe rückwirkend die letzten drei Monate also ab Juni, an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

siola55  19.09.2021, 13:06

Du weißt doch gar nicht, ob dies seim Umsatz oder sein Gewinn ist!?

Ausserdem beträgt der Grundfreibetrag beim Single in der Ek-Steuer aktuell 9.744€ im Jahr!

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Geochelone  19.09.2021, 13:48
@siola55

Was hat denn der Steuerfreibetrag mit der Pflicht zur Gewerbeanzeige zu tun? Gar nichts. Das Eine ist Steuerrecht, das Andere Gewerberecht.

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siola55  19.09.2021, 14:51
@Geochelone

...und ein Gewerbe mußt du nur bei einer "Gewinnerzielungsabsicht" anmelden. Ich gehe mal hier vom Umsatz aus bei seiner "Geldeinnahme" ;-)

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Geochelone  19.09.2021, 15:19
@siola55

Dann gehe Du mal aus, wovon Du willst. Da der Fragende ohne Zweifel Gewinn machen will (schließlich schreibt er ja, dass er damit Geld verdient), ist er verpflichtet, das als Gewerbe anzumelden (§ 14 GewO).

Auf weitere unsinnige Kommentare werde ich nicht mehr antworten.

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Kommt darauf an, was Du gemacht hast ... aber Steuerhinterziehung wird sehr hart bestraft! Da ist von Geldstrafe bis Gefängnis Alles (!) dabei!


Irgendjemand395 
Fragesteller
 18.09.2021, 14:19

Hab nur Designs verkauft, ca. 400€ im Monat

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