Nur 45 oder doch sogar 60 kmh?

2 Antworten

Darf ich mit einem AM Führerschein eine S51 fahren (60kmh)

Ja, darfst Du.

Nach dem Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21) betrifft die "60km/h-Regelung" nur DDR-Mopeds die bis zum 28. Februar 1992 in der DDR zugelassen worden sind.

Es gibt auch Re-Importe aus Rumänien, Polen, etc., die zwar das passende BJ haben, aber nie in der DDR liefen. Diese Re-Importe dürfen auch nur 45 km/h fahren. Deshalb nur Simsons kaufen, die auch entsprechende DDR-Zulassungen haben. Auch hier gibt es unter Verkäufern schwarze Schafe. Sollte sich herausstellen, dass die Papiere gefälscht sind, kann man aber wenigstens rechtlich gegen diese Verkäufer vorgehen.

Du kannst nach folgenden 50ccm Simson-Modellen schauen, welche unter die "60 km/h-Regelung" fallen:

  • SR 1
  • SR 2
  • SR 4-1 Spatz
  • SR 4-2 Star
  • SR 4-4 Habicht
  • KR 50
  • KR 51 "Schwalbe"
  • S50 (alle Typen)
  • S51 (alle Typen ohne "/" hinter der 51 in der Typenbezeichnung)
  • S51/1 (nur bis og. Zulassungsdatum)
  • SR 50 (alle Typen ohne "/" hinter der 50 in der Typenbezeichnung)
  • SR 50/ (nur bis og. Zulassungsdatum)

Solltest Du Dir eine S51 zulegen wollen, dann bitte nur mit Papieren. Viele werden ohne Papiere angeboten, obwohl die Verkäufer mit Papieren locker noch 300-500 Euro rausschlagen könnten. Warum machen sie es also nicht? Sehr wahrscheinlich, weil mit solchen Maschinen etwas nicht stimmt. Vielleicht geklaut, Re-Import oder sonstwas. Mit Papiere kannst Du (Führerschein und technisch einwandfrei) gleich damit losdüsen. Ohne Papiere könnte es sein, dass Du monatelang auf die Zulassung warten müsstest.

Ja du darfst eine Simson mit dem AM Schein fahren. Dafür gibts es extra eine Sonderregelung im Einigungsvertrag.