Notendurchschnitt für den FORQ?

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Für NRW gilt folgender Verordnungstext:

"" Eine Schülerin oder ein Schüler der Gesamtschule erwirbt mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzt die Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort, wenn

  1. sie oder er an mindestens drei Erweiterungskursen teilgenommen hat,

  2. die Leistungen in den Fächern der Erweiterungskurse und im Fach des Wahlpflichtunterrichts mindestens befriedigend und im Fach des Grundkurses mindestens gut sind,

  3. die Leistungen in den übrigen Fächern mindestens befriedigend sind.

Bei der Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die im Fach des vierten Erweiterungskurses erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Note im Fach des Grundkurses gewertet. Die Berechtigung wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtunterrichts um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung durch eine bessere Note in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird. Bis zu zwei Unterschreitungen um eine Notenstufe und eine weitere Unterschreitung um bis zu zwei Notenstufen in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. ""