Neuer Job - erst die Arbeit und dann die Rahmenbedingungen?

3 Antworten

Ich kann beide Seiten verstehen. Es ist durchaus berechtigt, dass man sowas klären möchte. Aber ich verstehe auch, dass es nicht gut ankommt, wenn man dann den Tag freinimmt.

Ich sehe es genauso wie die Abteilungsleiterin. Da noch nicht klar war, was Sache ist, hätte man auch einfach den Tag arbeiten können und später einen Tag freibekommen, wenn es sich als falsch herausstellt. Denn ich finde einen Tag arbeiten nicht so drastisch, als dass ich einen schlechten Eindruck mache. Im Endeffekt hättest du ja eh einen Tag frei bekommen, wenn du Recht hast.

Dabei sollte die Leiterin mMn aber nicht kritisieren, dass du generell gefragt hast, weil solche Dinge sollten grundlegend einfach geklärt werden. Wäre sicherlich auch nicht gut angekommen, wenn du erst Monate später mit solch einer Frage ankommst.

Besser ist natürlich immer, sowas vor dem Antritt der Arbeit zu klären, aber daran hat wohl keiner der Beteiligten gedacht.


Inannah 
Fragesteller
 12.01.2023, 12:54

Aus meiner Sicht hätte die Firma das bereits vor Einstellung eines MA klären müssen, statt mir vorzuwerfen dass ich diese Frage aufbringe. Das hatte ich erwartet von meinem AG und es ist auch die Aufgabe des AG so etwas zu wissen, vor allem wenn bewusst MA im Homeoffice oder Remote angestellt werden sollen.

Die Sichtweise meiner Chefin kann ich teilweise nachvollziehen, es ist eben die Sicht einer Vorgesetzten. Allerdings kann man nicht aus eigener Unwissenheit die MA um ihre Feiertage "betrügen" sozusagen.

Ich will auch noch anmerken, dass die Abteilungsleiterin diejenige war die mir den Feiertag zugestanden hat, eben weil es noch nicht geklärt war. Es mir dann aber vorzuwerfen, dass ich einen Feiertag hatte, wirkt absolut unprofessionell. Als Führungskraft sollte man doch zu seinen Entscheidungen stehen können, oder?

Ich hatte den Eindruck, dass von mir eine gewisse Ehrfurcht oder Demut erwartet wurde und der freiwillige Verzicht auf einen rechtmäßigen Feiertag nur um des guten Eindrucks willen. Jedoch bin ich eine MA und kein Bittsteller und MA haben auch Rechte die vom AG m.M.n. gewahrt werden müssen.

Von all dem abgesehen, habe ich Familie. Feiertage werden als gemeinsame Zeit verplant, die hätte ich nie zurück bekommen, auch nicht mit einem extra Urlaubstag. Meine Abteilungsleiterin hat keine Familie, ihr Focus liegt absolut auf der Arbeit.

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simsibimsi9  12.01.2023, 14:04
@Inannah

Kann wie gesagt beide Seiten verstehen. Muss aber definitv zustimmen, dass die Abteilungsleiterin die Frage an sich nicht kritisieren sollte und zu den eigenen Entscheidungen stehen sollte. Ich weiß ja nicht, ob du der erste Arbeitnehmer dort bist, der aus einem anderen Bundesland heraus arbeitet? Wenn ja, dann würde es zumindest erklären wieso niemand richtig Ahnung davon hat.

Ehrlich gesagt hätte ich persönlich aber trotzdem an dem Tag gearbeitet, habe aber auch keine Kinder. Da sind die Prioritäten natürlich anders.

Denke, da sollte vielleicht nochmal ein klärendes Gespräch stattfinden, denn da wurde ja irgendwie nicht ganz klar kommuniziert, was erwartet wird. Finde es aber auch nicht toll, wenn erst etwas erlaubt wird und dann einem vorgehalten wird. Dann war es ja in erster Linie nicht wirklich erlaubt, sollte dann auch so kommuniziert werden.

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Wie ich finde, war Deine Frage berechtigt.

Vom Gesetzgeber scheint das Problem bisher wohl noch gar nicht betrachtet worden sein. In dem Unternehmen, für das ich als IT Consultant gearbeitet hat, war es durch Betriebsvereinbarung explizit geregelt. Sie sagte: Arbeitsfrei sind Feiertage, wie sie im Bundesland gelten, in dem sich das Büro findet, in dem man für den Kunden arbeitet.


Inannah 
Fragesteller
 12.01.2023, 10:59

So habe ich die rechtliche Lage diesbezüglich auch verstanden. Mein Arbeitgeber meinte allerdings, dass, da im Arbeitsvertrag keine schriftliche Vereinbarung für Remote vorliegt und dies nur eine mündliche Vereinbarung ist, mein Arbeitsort offiziell der Firmensitz sei und nicht mein tatsächlicher Arbeitsort, also mein Zuhause in Bayern. Dadurch würden für mich auch offiziell die niedersächsischen Feiertage gelten und nicht die bayerischen - was sich einfach schon komplett falsch anhört.

Da ich ja angeblich so einen schlechten Eindruck mit meiner Anfrage gemacht habe, habe ich mich bisher nicht getraut auf eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu bestehen, das würde mir bestimmt auch sofort vorgehalten werden.

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grtgrt  12.01.2023, 11:30
@Inannah

So ist es wohl. Aber verstehe bitte auch deine Arbeitskollegen: Wenn sie mit dir sprechen wollen, wollen auch sie das während ihrer Arbeitszeit tun können. Es muss deswegen gemeinsame Arbeitszeiten geben. Und daher muss geregelt sein, wann man als Arbeitnehmer zur Verfügung stehen muss. Bei deinem Arbeitgeber sollte man froh sein, dass Du sie auf diese Regelungslücke aufmerksam gemacht hast. Du argumentiert also durchaus auch im Interesse des Unternehmens. So würde ich an deiner Stelle deine Frage rechtfertigen, wenn dich jemand deswegen kritisiert.

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Inannah 
Fragesteller
 12.01.2023, 12:31
@grtgrt

Natürlich muss gemeinsame Arbeitszeiten geben und die gibt es auch. Nur ist ein Feiertag eben ein Feiertag an dem nicht gearbeitet wird.

Ich fand auch, dass es dem Unternehmen nur zugute kommt, dass diese Frage abschließend geklärt wird, schließlich wird es in Zukunft auch weitere MA aus anderen Bundesländern geben, bei denen diese Regelung rechtlich eindeutig geklärt werden muss.( btw. ein Unternehmen möchte sich ja rechtlich gut absichern, die MA sollten das gleiche Recht haben)

Nur hier wurde das als "Vorpreschen" interpretiert und mir negativ ausgelegt. So wie ich meine Chefin verstanden habe hat man etwas mehr...nun ja..."Ehrfurcht" vor dem Arbeitgeber und dem neuen Job erwartet. Und da sträubt sich was in mir.

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ne das war schon korrekt von dir, es muss vorher alles klar sein