Neue Regelung Blaulicht?

2 Antworten

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Ja, das gibt es. Der §52 Absatz 3 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der das blaue Blinklicht regelt, wurde dahingehend geändert, dass das Blaulicht nur noch so installiert werden darf, wie es die "geometrische Sichtbarkeit" erfordert. Das Problem ist, dass die Richtlinie, welche die "geometrische Sichtbarkeit" regelt, mittlerweile 50 Jahre alt ist, sie stammt noch aus den 1970er Jahren. Danach ist unter der "geometrischen Sichtbarkeit" eine Abstrahlrichtung nach vorne und zu Seiten (270 Grad) definiert, sodass nach hinten wirkendes Blaulicht nach dieser veralteten Definition verboten ist. Es ist demnach so, dass dann Einsatzfahrzeuge auf der Autobahn stehen und der sich von hinten mit 200 km/h und mehr annähernde Verkehr kein einziges Blaulicht mehr sieht sondern lediglich die normale Warnblinkanlage, auch bei schlechten Witterungsbedingungen. Dass das für ausnahmslos alle Anwesenden höchste Lebensgefahr bedeutet, das steht denke ich vollkommen außer Diskussion. So wie mein Kenntnisstand ist, hat das Bundesverkehrsministerium jedoch jetzt angekündigt, diese absurde Neuregelung noch einmal zu überdenken und dabei die entsprechenden Fachverbände zu beteiligen. Es bleibt nur zu hoffen, dass eine sinnvolle Regelung geschaffen wird, die keine unmittelbare Lebensgefahr bedeutet.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Retterview 
Fragesteller
 24.05.2022, 18:55

Ja, das stimmt

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"Blaulicht" ist in § 38 StVO geregelt. Und da hat sich inhaltlich nichts geändert.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html

Was sollen das für neue Regelungen sein?

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

wiki01  24.05.2022, 17:46

Dass nur noch nach vorne geblitzdingends werden darf, wenn ich das richtig gehört habe.

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Rollerfreake  24.05.2022, 18:11

Doch, siehe meine Antwort bitte. Mfg

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