Netflix am PC aufnehmen für private Zwecke?

2 Antworten

Das Recht auf Privatkopie nach §53 UhrG erlaubt zwar eine Kopie zu Privatzwecken, jedoch nur wenn dadurch kein Kopierschutz umgangen wird. Bei YouTube ist dies z.B. nicht der Fall, bei Netflix und co. aber schon.
Aus meiner Sicht ist auch das umgehen/deaktivieren dieser Schutzmaßnahmen mit dem schwarzen Bildschirm (z.B. ducht deaktivieren der Hardwarebeschleunigung) auch ein umgehen des Kopierschutzes und somit verboten.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich habe mich als YouTuber mit dem UhrG auseinandergesetzt
verreisterNutzer  05.04.2024, 12:12

Kopierschutz ist also die Hardwarebeschleunigung in Chrome zu deaktivieren. Das ist ja eigentlich kein umgehen von einem Kopierschutz, da, wenn ich die Beschleunigung eh deaktiviert hätte, ich gar nicht merken würde, dass man sonst schwarzes Bild hat

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Nein, Aufnahmen sind nicht erlaubt