Nebenjob Machen bei Hartz IV?

9 Antworten

Die ersten 100€ sind Abzugsfrei...

Also 450€-Job heisst ja nicht zwingend, das man 450€ verdienen muss, sondern das man bis 450€ verdienen darf.

Von denen sind bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft - und ein solches bist Du - eben die ersten 100€ frei ...die darf man voll behalten.

Muss es aber trotzdem unbedingt melden.

Alles was man drüber hinaus verdient, kann man nur 20% von behalten.

Also verdienst Du 200€ darfst Du 120€ behalten...

Verdienst Du 400€ darfst Du 160€ davon behalten.

Der Rest wird vom Regelsatz für Dich gekürzt und die Summe die an Deine Mutter bezahlt wird sinkt entsprechend.

Du musst es also Deiner Mutter geben.

du bist im Irrtum, nicht nur deine Mutter, auch du beziehst Hartz 4. Damit bestreitet deine Mutter deinen Lebensunterhalt. Wie jeder Mensch musst auch du im Rahmen deiner Möglichkeiten für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Das heißt wenn du etwas verdienst musst du es dafür verwenden. Allerdings darfst du einen gewissen Anteil behalten, damit es sich für dich zumindest ein wenig lohnt einen Job zu machen.

Sofern du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, gehörst du als unter 25 jähriges Kind zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter, sie bekommt dann auch Leistungen für dich gezahlt.

Erzielst du nun selber Einkommen, kannst du dieses zwar ohne dass das Jobcenter da etwas abziehen kann auf dein Konto bekommen, dass Jobcenter rechnet dir dieses Einkommen aber unter Berücksichtigung von evtl.Freibeträgen und ggf.weiteren absetzbaren berufsbedingten Aufwendungen auf deinen eigenen Bedarf an.

Deine Mutter bekommt dann zumindest dementsprechend weniger Leistungen für dich gezahlt, welche du ihr dann im Normalfall aus deinem Einkommen dann selber zahlen musst, es sei denn deine Mutter würde freiwillig darauf verzichten und den Fehlbetrag aus ihrer eigenen Tasche zahlen.

Wenn deine Mutter noch Kindergeld usw.für dich bekommt, dann wird dieses ja auch schon auf deinen Bedarf angerechnet, sie würde dann schon weniger Leistungen für dich bekommen.

Auf Erwerbseinkommen stehen dir ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen 450 € Brutto verdienen und diese dann vom Arbeitgeber ( AG ) auch Netto ohne Abzüge auf dein Konto bekommen, dann stünden dir 170 € an Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch von den 450 € Netto abgezogen und ergeben dann vorerst 280 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen.

Diese 280 € bekäme deine Mutter dann weniger für dich und du müsstest ihr diese aus deinen 450 € im Normalfall dann selber zahlen, dir bleiben deine 170 € an Freibetrag.

Gehst du z.B. noch zur Schule, würdest das auch weiterhin machen und bist unter 25, dann könntest du in den Ferien pro Jahr in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazuverdienen.

Gibst du im Internet mal ein ,, ALG - 2 Ferienjob ", da kannst du es genauer nachlesen.

Schlicht und ergreifend nicht nur Deine Mutter bezieht für sich Leistungen nach SGB II, sondern auch für Dich als BG-Mitglied werden Leistungen sprich Regelsatz und anteilige Kosten der Unterkunft gezahlt.

Soweit Du nun selbst Einkommen erzielst - z.B. aus einem Minijob, so bleiben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, vom Betrag darüber hinaus weitere 20 %, so dass Du aus einem Nebenjob dieser Art maximal 170 Euro pro Monat behalten kannst.

Bedeutet im Gegenzug, dass bis zu 80 % = 280 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet würden, den Du dann an Deine Mutter weiterleiten müsstest, da deren Zahlungen um den anrechenbaren Betrag gekürzt würden.

Dem JC gegenüber muss in jedem Fall eine Meldung erfolgen, wenn Du einen Job aufnimmst, auch wenn das Einkommen monatlich nur 100 Euro beträgt.

Du machst im Endeffekt leider kein Gewinn bzw kein großen Gewinn ...ungefähr 150-200 gehen schwimmen bzw werden angerechnet