Mutter bezieht harz 4 kann ich einen 450 euro job machen ohne etwas abgezogen zu bekommen?

7 Antworten

Warum glaubt man immer, der Staat müsse alles finanzieren ?

Leute, die arbeiten und sich diese Gelder für z.B. Hobbys der Kinder absparen müssen, sollen zusehen, wie Hartz IV - Empfänger "Geldgeschenke" bekommen.

Und wenn Einkommen angerechnet werden soll, dann wird mögliche Arbeit auf Höhe der Freibeträge reduziert.

nach Möglichkeit, sowenig Einkommen wie abzugsfrei erzielen.

Daran krankt auch das Hartz IV-System.

Wenn du mit deiner Mutter in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebst, dann wird dein Einkommen auf die Leistungen angerechnet, die deine Mutter für dich vom Jobcenter bekommt.

Freibeträge auf das Einkommen bei Erwerbstätigkeit

Ist der Hartz 4 Empfänger erwerbstätig, wird insoweit vom Bruttoeinkommen anstelle der privaten Versicherungskosten, der Vorsorgekosten für Krankheit und Alter, sowie Werbungskosten ein monatlicher, pauschaler Freibetrag von 100 Euro vom Einkommen abgezogen (§ 11b Abs. 2 SGB II). Diese 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei auf die Hartz 4 Leistungen.

Darüberhinaus verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen:

  • 100,01 Euro und 1.000,00 Euro 20 Prozent
  • 1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals 10 Prozent

Dieser Betrag erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.500 Euro, wenn ein minderjähriges Kind mit in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Dir wird NICHTS von deinem Gehalt abgezogen!

Aber: Ein Teil deines Gehalts wird angerechnet für deinen Lebensunterhalt - so wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt sein Essen, Trinken, Kleidung,... bezahlt.

Die Situation ist so:
Zur Zeit bezahle ICH (und die anderen Steuerzahler) den gesamten Lebensunterhalt eurer Familie, also euer Essen, Trinken, Kleidung, Miete, Strom, Heizung,...

Wenn jemand aus eurer Familie SELBST Geld verdient, z.B. du, dann wird erwartet, dass ein Teil von diesem Verdienst für deinen Lebensunterhalt verwendet wird, so dass ICH (und die anderen Steuerzahler) nicht mehr ALLES für euch bezahlen muss, sondern dass ihr einen Teil SELBST bezahlen könnt.

In der Praxis bedeutet das, dass deine Eltern weniger Hartz IV bekommen, wenn jemand von euch Geld verdient. Es wird dann erwartet, dass du von deinem Gehalt zur Haushaltskasse beiträgst.

Ist doch nachvollziehbar, oder?

Wäre doch auch nicht ganz fair, wenn du dein gesamtes Gehalt wie Taschengeld behalten könntest, während ICH (und die anderen Steuerzahler) von MEINEM Gehalt weiterhin euren gesamten Lebensunterhalt bezahlen muss.

Ich hoffe, du kannst auch diesen Standpunkt verstehen.

Aus deiner Sicht wirkt das natürlich ziemlich unfair, dass du einen Teil von deinem Verdienst für deinen Lebensunterhalt verwenden musst, während andere Jugendliche ihren Verdienst komplett als Taschengeld verwenden können.

Wie auch immer - DEINE Situation ist tatsächlich total blöd, du bist benachteiligt gegenüber vielen anderen und das tut mir auch wirklich leid für dich.

Aber mach dir bitte klar, dass nicht DU, nicht ICH, nicht die Steuerzahler,... die Ursache des Problems sind!
Die Ursache für das Problem ist die Tatsache, dass deine Eltern nicht arbeiten und andere für euch arbeiten müssen.

Alles Gute für dich!

Stimmt, abgezogen wird etwas aber nicht von deinem Einkommen, sondern von deinem Bedarf bzw.den Leistungen die deine Mutter für dich bekommt und im Normalfall musst du dann deiner Mutter aus deinem Einkommen deinen gekürzten Bedarf selber zahlen.

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen 450 € Brutto verdienen, dann läge dein Freibetrag bei 170 €, zumindest dieser Betrag muss dir dann für dich bleiben, wenn du diese 450 € dann Netto ( ohne Abzüge ) vom AG - auf dein Konto bekommst, würden dir diese 170 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und es blieben 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Diese 280 € würden deiner Mutter dann von deinem Bedarf abgezogen und du müsstest ihr diese dann selber zahlen, dass müsst ihr dann unter euch klären.

Wie alt bist du, gehst du noch zur Schule und wenn ja, machst du das auch weiterhin ?

Dann könntest du dir aus dem Internet mal suchen ,, ALG - 2 Ferienjob ", da könntest du nämlich ohne Anrechnung auf deinen Bedarf pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € verdienen.

Als Leistungsempfänger von Hartz IV darfst du 100,- EUR frei von Abzügen verdienen!

Danach darfst du noch 20% vom Gehalt behalten.

Beispiel:

Verdienst 450,- EUR - 100,- EUR = 350,- EUR

20% von 350,- EUR = 70,- EUR

Fazit:

Von 450,- EUR darfst du 170,- EUR behalten.

Den Rest von 280,- EUR verrechnet das Jobcenter mit den mtl. Leistungen.

Allerdings weiß ich nicht wie das in einer Bedarfsgemeinschaft läuft und ob Unterschiede zwischen Minderjährigen und Erwachsenen gemacht werden.