Vermieterin zahlt Kaution nicht zurück weil Nachmieter keine gezahlt hat?

8 Antworten

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Jedes Vertragsverhältnis ist für sich allein zu betrachten. Somit ist es unzulässig, die Rückzahlung der Kaution mit der Schuld eines anderen Vertragsverhältnisses zu begründen.

Wenn das der einzige Grund ist, warum die Vermieterin die Kaution nicht zurück zahlt, dann wird sie bei Gericht damit nicht durch kommen. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, wenn du einen Anwalt nimmst, der sich genau anschaut, was im Detail abgelaufen ist.

Boomkakalaka 
Fragesteller
 20.11.2019, 08:06

Auch wenn es keine schriftliche Kündigung gibt? Wird hier ja von mehrern behauptet. Will nicht riskieren das mein Vorhaben von vornherein zum scheitern Verurteilt ist.

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Renick  20.11.2019, 08:29
@Boomkakalaka
Auch wenn es keine schriftliche Kündigung gibt?

Ja, auch dann! Grund ist, dass es nicht nur die Kündigung gibt, um ein Vertragsverhältnis aufzulösen. Man kann auch einen Aufhebungsvertrag schließen, und dieser muss nicht schriftlich erfolgen, sondern es reicht auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln (konkludent). Du hast in der Frage geschrieben:

Es war aber in ihrem Einvernehmen das wir es so handhaben.

Dadurch könnte juristisch gesehen durchaus ein mündlicher Aufhebungsvertrag vorliegen. Ob das in deinem Fall tatsächlich so ist, kann ich nicht beurteilen, denn dazu müsste man sich den ganzen Sachverhalt viel genauer anschauen als du es hier beschrieben hast. Aber es würde sich durchaus lohnen, wenn du zu einem Anwalt damit gehst.

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Renick  20.11.2019, 13:56

Herzlichen Dank für den Stern, freut mich wenn ich helfen konnte!

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Der Knackpunkt ist: es gab nie eine offizielle Übergabe, Du hast nicht richtig gekündigt..

Dann bist Du noch der offizielle Vertragspartner.

Sollte mich wundern, wenn es da irgendein rechtliches Schlupfloch gibt.

Mieterschutzbund ist übrigens günstiger als ein Anwalt, Du kannst Dich ja mal beraten lassen.

Die werden Dir aber zu 99,99999% genau das Obenstehende sagen.

Lotta1965  18.11.2019, 11:03

Wenn der Vermieter mit der Schwester einen schriftlichen Mietvertrag (wegen Nachweisbarkeit) geschlossen hat, könnte man dies durchaus als Aufhebungsvertrag werten, der die FS zum Zeitpunkt X aus dem Mietverhältnis entlässt. Ist aber etwas spitzfindig.

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Für mich und mein Rechtsverständnis ist mit dem neuen Mietvertrag der alte und damit alle damit verbundenen Forderungen erloschen. Es erfolgte ein Übergang.

Damit ist auch die Kaution welche mit dem alten Mietvertrag verbunden war umgehend zurück zu zahlen. Maximal ein geringer Rückbehalt für Nebenkostenforderungen erscheint mir machbar.

Einen Anwalt wirst du hier wahrscheinlich schon brauchen.
Schau doch aber vorher mal nach dem Mieterschutzbund. Die können dich auch beraten und ggf. rechtlich vertreten. Der Mieterbund kostet in der Regel einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

jedoch gab es nie eine offizielle Wohnungsübergabe ,Schlüsselübergabe und keine richtige schriftliche Kündigung

Das ist der Kasus Knaxus. So gesehen bist du noch Vertragspartnerin des Vermieters und somit voll haftbar. Eine Kündigung bedarf IMMER der Schriftform - somit ist eine solche hier nie erfolgt.

Da mit deiner Schwester aber ein Mietvertrag (hoffentlich schriftlich) geschlossen wurde, könnte man das als "Aufhebungsvertrag" werten, der dich aus dem Mietvertrag entlässt. Wurde der Mietvertrag nur mündlich geschlossen, sehe ich dunkelschwarz für dich. Ansonsten lasse dich beim Anwalt zumindest beraten.