Nachbardach auf unserem Grundstück. Was kann man da tun?
Hallo an alle.
Vorab. Es ist das Land Hessen.
vor einem Jahr habe ich ein Grundstück erworben wo jetzt das Haus bald fertiggebaut ist.
Das Grundstück war ehemals mit dem Nachbargrundstück zusammen. Erst im späteren Verlauf wurde das Grundstück in zwei aufgeteilt.
auf dem Nachbargrundstück bestand vor der Teilung bereits ein Haus und eine Garage mit Wellendach.
Die Teilung erfolgte so, dass man Randsteine die ungefähr in der Mitte des Grundstückes war, als Orientierung nahm und dort dann die Grenzpunkte setzte.
So weit so gut
Nun habe ich angefangen mit dem Bagger auf meinem Grundstück den Garten zurechtzumachen.
Am Abend sprach mich der Nachbar motzend an, dass ich einen Teil seines Grundstückes umgegraben hätte. Nach etwas Diskussion war mir das zu blöd und spannte eine Schnur von einem Grenzpunkt zum anderen. Siehe da, ich war perfekt auf meiner Grenze und dann ist aufgefallen, dass Ca. 30 cm. seines Garagendaches, auf unser Grundstück ragt.
das mit dem Garten haben wir geklärt gehabt. Eigentlich wollt ich kein Fass auf machen, wegen seinem Dachüberstand, aber als ich ihm höflich sagte, dass er ja bitte die Entwässerung der Garage nicht auf unser Grundstück machen solle sondern abändern solle, weigerte er sich total.
jetzt habe ich einen mürrischen Nachbarn. Ich werde natürlich weiterhin versuchen es mit ihm nett zu klären, aber ich wäre erfreut, eure Meinung zu hören und eventuelle Schritte die man hier machen kann oder eben nicht (oder Erfahrungswerte).
im Internet konnte ich leider so eine Konstellation nicht finden.
Danke für eure Antworten
das Bild ist das Dach was rüber ragt zu uns. Die Garagenwand wäre die Grenze und das Dach ist drüber. Plus Entwässerung auf unserem Grundstück.
(gelöscht... Frage wurde ergänzt)
Die Entwässerung auf unserem Grundstück und das Dach das 30 cm auf unser Grundstück ragt
2 Antworten
Yumitori hat dir ja schon den entscheidenden Tipp gegeben.
Wende dich mit deinem Anliegen an die städtische Baubehörde und lass dich dort zu deinem Anliegen beraten. Dazu sind die Mitarbeiter nämlich auch da (außer ☕ trinken).
Dann hast du eine professionelle Einschätzung, die dir wahrscheinlich an ehesten weiter hilft.
Alternativ kannst du auch für geringes Entgelt auf Plattformen wie
https://www.frag-einen-anwalt.de/
dein Anliegen schildern. Dort antworten die passenden Anwälte dann innerhalb kürzester Zeit.
Du hast vollkommen recht, bei 30 cm Grenzübertretung würde ich kein Fass aufmachen, eine solche Grenzüberschreitung wird von den Gerichten gerade noch toleriert. Angaben dazu findest du im Nachbarrecht (Stichwort: Grenzbebauung).
Anders sieht es aus, wenn die Dachentwässerung vom Nachbarn auf dein Grundstück erfolgt. Das ist nicht zulässig (Bitte nicht verwechseln mit "wildem" Niederschlagswasser, das auf das Erdreich fällt und dann eventuell vom höher gelegenenen Nachbargrundstück auf dein Grundstück fließt. Das ist zulässig.).
Das so genannte "Traufwasser" darf nicht auf benachbarte Grundstücke ablaufen oder abgeleitet werden, sondern muss aufgefangen und auf dem eigenen Grundstück durch einen Kanalanschluss, Dränagen oder durch eine Sickergrube entsorgt werden.
Geregelt wird das im Wasserrecht und im Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer.