Nach Wildunfall Tier mitnehmen?
Hallo,
habe gestern Abend einen Hasen angefahren bzw. leider totgefahren. Seitdem beschäftigt mich die Frage, ob man belangt werden kann falls man das tote Tier mit nach Hause nimmt? Weil eigentlich finde ich das Fell sehr schön und würde mir gerne das abgezogene Fell als Dekoration in die Wohnung legen.
Jetzt die Frage: Haltet ihr das für moralisch vertretbar oder eher nicht? Und ist das ganze strafbar?
Bin für jede Hilfe dankbar! LG
10 Antworten
Wilddieberei in Tateinheit mit unerlaubten entfernen vom Unfallort.... Sag deinem Führerschein schon mal adee..... Und die Geldstrafe ist auch nicht zu verachten.
Übrigens hab ich noch nie gehört das jemand wegen einem Hasen wegen Fahrerflucht belangt wurde, aber bei der Tateinheit mit Wilddieberei wird es sehr wohl verfolgt.
Nein, bitte lass' den Hasen am Strassenrand liegen und informiere das zuständige Forstamt. Es ist keine Frage der Moral, sondern eine gesetzliche Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer, so zu handeln, um sich nicht strafbar zu machen. Mit Gruß an dich ;)
Sollten Sie ein angefahrenes Tier ohne Meldung am Straßenrand zurück lassen, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Wenn Sie das Tier eigenmächtig mitnehmen, erfüllen Sie den Straftatbestand der Wilderei. Eine Strafanzeige kann folgen.
Quelle: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/sicherheit-im-strassenverkehr/wildunfall.php
Und das gehört eigentlich zum Allgemeinwissen - mindestens für Autofahrer.
es ist strafbar.
und ich finde es nicht moralisch vertretbar.
da du das fell kaum selber gerben wirst, müsstest du es zu einem kürschner bringen.
und der würde nach der herkunft fragen = erwischt.
• Das tote Tier darf man auf keinen Fall mitnehmen, sonst macht man sich der Wilderei schuldig!
•
Auch wer einfach weiterfährt und das Tier ohne Meldung zurücklässt,
verstößt gegen das Tierschutzgesetz und macht sich strafbar.