Nach der Ausbildung woanders hin?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst beim Finanzamt erwirbt man gleichzeitig die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst.

Dadurch ist es möglich, wenn man im öD bleiben möchte, sich auf Stellen anderer Behörden, die die Laufbahnbefähigung voraussetzen, zu bewerben.

Stellen anderer Behörden findet man u.a. auf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Inkognito-Nutzer   20.05.2024, 09:45

Das klingt gut. Aber ich gehe nicht davon aus, dass meine Praxisnote im FA sonderlich gut ausfallen wird. Wäre das ein Problem?

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YvonneM2508  20.05.2024, 09:52
@Inkognito-Fragesteller

Naja, im öffentlichen Dienst und besonders auf den Beamtenstellen gilt das Prinzip der Bestenauslese, Art. 33 Abs. 2 GG.

Allerdings bei der Stellenbesetzung meiner Erfahrung nach eher auf die Gesamt-Abschlussnote geschaut.

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Inkognito-Nutzer   20.05.2024, 10:06
@YvonneM2508

Praxis zählt für die Laufbahnprüfung eh nur 15 %. 70 % sind alleine die Laufbahnprüfungen. Ist halt quasi nur von Bedeutung,wenn du wirklich übernommen werden willst.

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Der Laufbahnwechsel zum allgemeinen nicht-technischen Dient wird problematisch sein. Als Verwaltungsangestellten wird man dich wegen deiner Ausbildung aber gerne nehmen.

Klär doch mal ab, ob dein Abschluss ausreicht, um damit das Studium für den gehobenen Dienst zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Inkognito-Nutzer   20.05.2024, 09:44

Ich könnte mir vorstellen, zb in der Universitätsverwaltung zu arbeiten.

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Wenn du in der Verwaltung bleiben möchtest, solltest du die internen Portale (bei uns ist es Findus) regelmäßig nach Stellenausschreibungen durchforsten. In NRW gibt es auch ein vom Land geführtes Stellenportal. Ich denke, so etwas in der Art findest du in allen Bundesländern.

Du solltest dich dort einfach auf dem laufenden halten und wenns passt bewerben.

wennder abschluss für andere stelle ausreichend ist...dann geht klar

aber bitte rechzeitig bewerben

vllt mit chef reden ab er dich am ende der ausbildung eher in dem bereich einsetzen kann aber trotzdem in ausbildungsabteilung....so vllt vorkenntnisse sammeln und vllt ist dann die ausbildungsabteilung dann doch das richtige

bei bewerbung kommt garantiert die frage:

warum da ausbildung gemacht und dann nicht da gearbeitet?

solltest darauf ne richtig gute antwort finden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

dasGorg  20.05.2024, 09:04

und trenne dich im guten....damit positives ausführliches arbeitzeugniss bekommst

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Geochelone  20.05.2024, 09:12

In jedem Fall sollte er sich mehr Mühe beim Schreiben geben...

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Die Ausbildung und gerade das duale Studium beim Finanzamt ist hoch angesehen. Da du Anwärter Bezüge bekommst müsstest du dich entweder „abkaufen“ lassen oder die Bezüge anteilsmäßig selbst zurückzahlen. Ansonsten muss man 5 oder 10 Jahre für das Finanzamt gearbeitet haben, da bin ich mir unsicher.

Die freie Wirtschaft ist sehr viel härter als das Beamtenleben im Finanzamt, überleg dir gut ob du den Beamtenstatus mit all seinen Vorteilen gegen eine 60/Std. Woche eintauschen willst


Giota210  20.05.2024, 09:15
Da du Anwärter Bezüge bekommst müsstest du dich entweder „abkaufen“ lassen oder die Bezüge anteilsmäßig selbst zurückzahlen. 

Bei der Ausbildung nicht, nur beim Studium muss man ein Teil seiner Anwärterbezüge zurückzahlen.

Die freie Wirtschaft ist sehr viel härter als das Beamtenleben im Finanzamt

Es kommt auch immer drauf an was man macht und wo.

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Majakl12704  20.05.2024, 09:21
@Giota210

Während der Ausbildung erhält man 1400€ bzw. demnächst 1450€. Während des Studiums 1455€ bzw demnächst 1505€. Warum sollte man bei der Ausbildung ohne Rückzahlung rauskommen und beim Studium nicht?

Und selbstverständlich ist es abhängig davon wo man hinwechselt, aber aus einem Beamtenverhältnis rauszugehen und dann nicht in die freie Wirtschaft zu gehen, wo man eben sehr viel arbeiten muss, wäre ziemlich unklug.

Man setzt alles aufs Spiel, in der Hoffnung eine Anstellung mit ähnlichen Vorteilen aber nicht mehr Arbeit zu finden

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Giota210  20.05.2024, 09:30
@Majakl12704
Warum sollte man bei der Ausbildung ohne Rückzahlung rauskommen und beim Studium nicht?

Anders gefragt: Zahlst du woanders, wenn du eine Ausbildung abbrichst auch automatisch dein Anwärtergehalt zurück?

Und warum es beim Studium so ist: Weil du halt in der Höhe und überhaupt Anwärterbezüge erhälst als Studierende.

Reine Studenten kriegen das nicht und um die duale Studenten nicht zu bevorteilen ggü. reinen Studenten, muss man die da ggf. teilweise zurückzahlen.

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Inkognito-Nutzer   20.05.2024, 09:43
@Giota210

Ich könnte mir vorstellen, in der Verwaltung einer Uni zu arbeiten oder in einem anderen Teil des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel beim Bürgeramt oder so.

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