Muss man mit einer NEUEN 125er zum Tüv?
Also eine die neu vom händler kam und nie angemeldet war..
6 Antworten
Nein, die erste HU ist erst 24 Monate nach Erstzulassung, danach ebenfalls alle 24 Monate.
Nur Pkw (die nicht gewerbsmäßig vermietet werden) und anhänger bis 750kg bekommen bei Erstzulassung 36 Monate.
Fahrzeuge >3,5t bekommen 12 Monate
Anhänger >750kg aber <3500kg bekommen 24 Monate
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Wenn die 125er schonmal auf den Händler zugelassen war (Tageszulassung), dann zähöen die 24 Monate ab diesem Tag und Du bekommst nur noch die Restlaufzeit.
Wohnmobile über 3.5 to müssen in den ersten 6 Jahren alle 2 Jahre zum TüV, danach jedes Jahr.
Neufahrzeuge haben von Werk aus Tüv, da die Zulassungsstelle von einem Tadellosen Zustand ausgeht. Eine neues Leichtkraftrad hat deswegen nach erstzulassung 2 Jahre Tüv. Eine Entdrosselung ist nicht mehr nötig, da 2013 die Drosselung auf 80 Km/h aufgehoben wurde. Neufahrzeuge werden seitdem nur noch entdrosselt verkauft, damit die Nachfrage höher ist.
Was labert ihr denn alle? TÜV gibt es immer für 2 Jahre. Wenn du am Montag den TÜV machen lässt musst du also im Juni 2018 wieder zum TÜV. Wenn du ein neues Fahrzeug kaufst musst du eine Abnahme beim TÜV machen lassen sofern dies nicht dein Händler übernimmt :)
Du laberst nicht viel mehr sinnvolles. 1. Wenn er sie sich jetzt kauf geht der erste Tüv nur bis 2017. 2. Wird bei der erstanmeldung von einem Tadellosen zustand ausgegangen. Ein Tüvbesuch ist also nicht nötig.
Bevor sich hier alle eckig spekulieren:
In der StVZO Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10
steht
2.1.2.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen für die erste ...... Hauptuntersuchung -> 36 Monate.
Wenn es eine Frist von 36 Monaten für die erste HU gibt, kann folglich bei Erstzulassung keine HU gemacht werden. Sonst wäre es ja nach 36 Monaten die zweite.
Das nutzt aber nix. Es ging ja darum zu schlussfolgern ob es eine Erstuntersuchung bei Zulassung gibt. Und dazu brauchen wir die Unterscheidung zwischen ErstHU und weiteren HU.
Beim Mopped sind es immer 24 Monate, da kann man nix draus folgern.
Wenn das Motorrad/Moped noch keinen TÜV hat, musst du damit (wenn ich mich nicht irre) natürlich zum TÜV...
Falsch. Nicht mal neue Autos gehen zur Hauptsuntersucheung. Bei der Erstzulassung wird von einem tadellosen Zustand ausgegangen.
Nicht mal....... PKWs haben sogar eine länge Frist für die erste HU.
Falsche Zeile geguckt:
Ziffer 2.1.1 : Krafträder .......... 24 Monate