Muß ich Fahrzeugschein und Führerschein im Original bei einer Polizeikontrolle vorzeigen können?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo BVBDortmund,

Du bist verpflichtet:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
  • den Führerschein

im Original mitzuführen. Ein Verstoß hiergegen kann laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt geahndet werden:

Tatbestandsnummer: 811100

Tatvorwurf: Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit.

Ordnungswidrigkeit gem. § 11 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein

und

Tatbestandsnummer: 204100

Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Verwarnungsgeld 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein“

Ob die Beamten den Verstoß ahnden oder sich kulanter Weise mit einer Kopie zufrieden geben, liegt in deren Ermessen.

Viele geben sich mit der Kopie zufrieden. Die Kontrolle dauert halt nur etwas länger, da erst über Funk

  • die Daten überprüft werden müssen,
  • überprüft werden muss, ob das Fahrzeug überhaupt noch zugelassen ist (Kopie könntest Du ja kurz vorm abmelden gemacht haben)
  • überprüft werden muss, ob Dir die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden ist (Kopie könntest Du ja kurz vorm Entzug der Fahrerlaubnis gemacht haben.

Aber kleiner Tipp was die Kopien angeht. Kennzeichne diese ganz klar und deutlich als Kopie. So mancher Polizist hat wegen Vorlage einer Farbkopie der Papiere schon gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Ich selber habe meine Kopien mit einem roten Stempel mit der Aufschrift "KOPIE" versehen. Stempel und Stempelkissen sind im Fachhandel oder im Internet für unter 5 Euro zu bekommen.

Schöne Grüße
TheGrow


BVBDortmund 
Fragesteller
 10.07.2017, 10:55

Ich bin sparsam und gebe bestimmt nicht 5,- Euro für einen Stempel aus.

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Das Fahrzeug was ich fahre, ist in meinem Eigentum und eine Abmeldung gab es bisher vor Fahrtbeginn nicht, eine Fahrt würde ich dann sowieso jeden untersagen.

Wenn der Führerschein entzogen werden kann, dann ist das OriginalDokument nicht gültig als Fahrerlaubnis, ganz gleich ob jemannd es verbummelt hat und später einfach weiternutzt. So Sachen erleben bestimmt Polozeibeamte.

Andererseits hätte ich doch bei einem sofortigem Einzug des Führerschein durch Polizeibeamte, zwar den Rechtsweg offen, aber keine Fahrerlaubnis. 

Mit einer Kopie wäre das nicht möglich, weil ja erst im Rechtsweg geklärt werden darf, ob mir die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Aber die Kopie des Führerscheins habe ich nicht aus diesem Grund im Wagen.

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TheGrow  10.07.2017, 11:20
@BVBDortmund

Aber die Kopie des Führerscheins habe ich nicht aus diesem Grund im Wagen

Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen. Wollte damit nur erläutern, warum eigentlich die Originalpapiere mitgeführt werden müssen.

Ich selbst habe auch nur die Kopien der Zulassungsbescheinigungen dabei. Im Fahrzeug möchte ich die Originale aus Sicherheitsgründen lassen und in der Geldbörse möchte ich keine drei Zulassungsbescheinigungen ständig mitführen.

Ich denke das wird bei Dir so ähnlich sein

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Ja, Du musst das Original vorweisen (können). Selbst eine beglaubigte Kopie reicht hier nicht aus.

Ich bin mit einem Firmen-LKW in 2 Jahren 200.000 km in Europa gefahren, jeden Tag 2 Landesgrenzen. Lediglich meinen Führerschein und den Perso hatte ich im Original dabei, die Fahrzeugpapiere lagen als Farbkopie vor. Der Firmenchef sagte damals: Lieber bezahle ich eine Strafe, als dass ich neue Papiere beantragen soll / muss.

Was soll ich sagen? Bei 5 Kontrollen pro Woche (etwa 80 Kontrollen in 2 Jahren) wurden diese Kopien von der Exekutive aller 3 Länder immer beanstandet. Aber ein Ticket bekam ich nicht einmal. 

Fahrzeugschein habe ich seit 20 Jahren als Kopie dabei und das wurde immer bei mehreren Kontrollen akzeptiert.

Führerschein als Kopie kommt nicht so gut an, glaube ich. Ich habe den Führerschein nie dabei und das hat dann halt etwas gekostet (Ordnungsstrafe) und ich musste schon mal meinen Führerschein bei der örtlichen Polizei vorlegen. Meist ist es aber mit einer Nachfrage der Polizisten über Funk geblieben.

Ahja, Führerschein in der Tasche, somit immer am Mann und der Fahrzeugschein liegt doch im Auto des jeweiligen Fahrzeuges oder irre ich mich da jetzt. Verwechsel die Scheine und Briefe immer. ;-)