Muss ich der Polizei den Kaufvertrag schicken?
Moin,
wurde letztens mit meinem Roller angehalten. Dieser fährt 45 km/h, ist auf 45 km/h versichert und hat leider nur 25 km/h Papiere. Der Polizist hat Fotos gemacht, vom Motor und der Übersetzung. Er meint dass er nur Anhang der Papiere die original Übersetzung raus finden kann. Er hat anscheinend den Verdacht, der Roller wäre übersetzt. Ich habe ihm gesagt, der Roller fährt 45 km/h und sehe meinen Fehler ein.
Der Roller stand allerdings zum verkauf, da ich vom Roller umsteigen möchte. Er wurde nach der Kontrolle verkauft. Der Polizist verlangt nun den Kaufvertrag, inklusive Kontaktdaten des Käufers.
Muss ich Ihm den Vertrag zukommen lassen? Darf ich das ohne weiteres überhaupt, wegen dem Datenschutz? Hat es folgen, wenn ich das nicht tue?
3 Antworten
Du bist auskunftspflichtig, weil hier jemandem ein Gerät verkauft wurde das nicht verkehrssicher ist. Verweigerst Du Dich und der Käufer verunfallt, kann es sein, dass Du bis zu Deinem Lebensende wirst zahlen müssen oder sogar Freiheitsstrafe erfolgt. Es ist besser zu kooperieren.
Er wurde ausdrücklich als nicht Fahrbereit verkauft und der Käufer wird diesen wieder auf die 25kmh drosseln lassen. Im Kaufvertrag wurde dies erwähnt.
... wie geht das denn, so zu versicheren?
Dann ist ja Dein Berater/Makler auch mit fällig.
Viel Glück, denn die Versicherung geht ja auf den Käufer über und dehalb muss natürlich kontrolliert werden!
Selbstverständlich will die Polizei die Kontaktdaten haben. Der neue Eigentümer darf damit genau so wenig fahren, wie du.
Er wurde ausdrücklich in nicht straßentauglichen Zustand verkauft.