Muss ich das Strafgeld bezahlen?
Meine Tochter (15) ist vor einem Monat schwarzgefahren bzw. ohne ihr Fahrticket eingestiegen.
Sie war im Besitz einer Fahrkarte jedoch hatte sie diese nicht dabei und der Kontrolleur hat ihr gesagt sie müsse garnichts zahlen wenn sie eine Fahrkarte besitzt insofern sie diese nachzeigt. Beim Nachzeigen musste sie allerdings eine 7€ Strafe zahlen, was sie aber nicht dabei hatte und deswegen später ein paar tage später nochmal da war. Jetzt haben wir aber ein Problem mit der Rechtsanwaltskanzlei denn die wollen jetzt 90€ (60€ für schwarzfahren und 30€ extra kosten).
Ich möchte das ungern bezahlen, da wir ja genau gesehen nicht schuld sind. Kann mir da jemand helfen wie ich das nicht bezahlen muss?
6 Antworten
Du musst gar nichts zahlen. Wenn ueberhaupt, dann deine Tochter.
Die muss aber auch nichts zahlen, weil sie noch nicht voll geschaeftsfaehig ist und sich somit noch gar nicht wirksam zur Zahlung einer solchen Vertragsstrafe verpflichten kann. Die Forderung kann also nicht gerichtlich gegen deine Tochter durchgesetzt werden (gegen dich natuerlich auch nicht).
Allerdings kann es dann passieren, dass sie eine Strafanzeige wegen Schwarzfahren bekommt (machen die Verkehrsbetriebe sonst meist erst im Wiederholungsfall). Strafmuendig ist sie mit 15 ja schon.
Nur dass ein Minderjaehriger sich gar nicht zu einer Vertragsstrafe verpflichten kann.
Wenn der Vertrag für die Schüler-Karte auf die Tochter läuft und die Eltern mit dem Vertragsabschluss einverstanden waren dann ist der Vertrag mit allen Unterpunkten wirksam.
Nur wenn die Eltern den Vertragsverstoss genehmigt haben. Davon ist aber i.d.R. nicht auszugehen.
Beim Nachzeigen musste sie allerdings eine 7€ Strafe
dass man beim Nachzeiten eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss, ist bekannt. Und steht vermutlich auch auf dem "Strafzettel", denn deine Tochter bei der Kontrolle gekriegt hat. Wenn sie schon so dusselig ist und ihre Karte vergisst, hätte sie wenigstens die 7€ zahlen sollen, dann wäre sie mit einem blauen Auge davon gekommen.
Ich möchte das ungern bezahlen, da wir ja genau gesehen nicht schuld sind. Kann mir da jemand helfen wie ich das nicht bezahlen muss?
Natürlich seid ihr schuld! Deine Tochter hat erst die Fahrkarte und beim Nachzeigen die bekannte Bearbeitungsgebühr vergessen.
Ein Anwalt ist deutlich teurer, am einfachsten ist es vermutlich, wenn ihr die Strafe einfach zahlt. Wenn eure Tochter einen Teil selber zahlen muss, lernt sie vielleicht auch noch was draus.
7 Euro waren wahrscheinlich die bearbeitungsgebühr. Also musste man für das Nachzeigen nichts bezahlen. Aber die bearbeitung halt.
'' Ihr seit genau gesehen nicht schuld '' Ja doch. Sie hat ihre Karte vergessen. Deine Tochter hätte es nicht vergessen dürfen (Was aber menschlich gesehen passieren kann).
Ich möchte das ungern bezahlen, da wir ja genau gesehen nicht schuld sind. Kann mir da jemand helfen wie ich das nicht bezahlen muss?
Deine Tochter ist 15 und sollte für ihre Dusseligkeit selber gerade stehen- nur so lernt sie was. Wenn die Eltern immer die Kohlen aus dem Feuer holen- wo bleibt da die Konsequenz des Handelns.
Beim Nachzeigen musste sie allerdings eine 7€ Strafe zahlen,
Dies sollte allerseits bekannt sein- warum hatte sie das Geld denn nicht dabei?
Das ist richtig so. Deine Tochter hat sich nicht an den Beförderungsvertrag und die entsprechenden Bedingungen gehalten. Somit ist die Strafe auch in Ordnung.
Das muss deine Tochter zahlen.
Der Minderjährige kann nicht selbst einer Vertragsstrafenregelung zustimmen. Obgleich bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik existiert, ist die h. M. hier eindeutig und auch Gerichte entscheiden i. d. R. immer zugunsten des Minderjährigen (vgl. AG Dresden, Urt. v. 26.01.2018 – 101 C 4414/17). Von einer Zustimmung kann hier nur ausgegangen werden, wenn ein durch die Eltern abgeschlossener Abonnementsvertrag besteht.
Ich finde die Frage hier nicht ganz eindeutig und halte eine pauschale Antwort daher auch für nicht möglich. Sofern es sich beim vergessenen Ticket um ein Abonnement handelt, dürfte die Vertragsstrafe zulässig sein, da vermutlich die Eltern das Ticket gekauft haben. Sofern es aber um eine Tages-, Wochen-, oder Monatskarte geht, die der Minderjährige selbst gekauft hat (die kann man schließlich auch vergessen und bei den meisten Verkehrsbetrieben gegen Gebühr nachzeigen), sieht die Sache anders aus.
Das würde ich so nicht pauschal annehmen. Selbst wenn man annimmt, das die Minderjährige das Ticket nicht hätte kaufen dürfen, hat die Mutter als gesetzliche Vertreterin hier nirgends widersprochen oder auch nicht annähernd sich in die Richtung geäußert (das SV geht ja schon über ein paar Wochen, wenn bereits ein RA beauftragt wurde). Entsprechend kann sich das Verkehrsunternehmen durchaus darauf berufen.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Schwarzfahren sehe ich nicht.
Sofern es sich beim vergessenen Ticket um ein Abonnement handelt, dürfte die Vertragsstrafe zulässig sein
Ja, aber mMn nur die 7€ Verwaltuingsgebühr.
das SV geht ja schon über ein paar Wochen, wenn bereits ein RA beauftragt wurde
Da hast du natürlich Recht. Obgleich ich die Frage hier erneut missverständlich finde. Hat der FS einen Rechtsanwalt beauftragt (warum sollte dieser dann auf einmal auf eine Zahlung von € 60,-- bestehen, wenn der Verkehrsbetrieb nur € 7,-- verlangt?) oder meint der FS vielleicht eher das Justitiariat vom Verkehrsbetrieb? Das ist hier m. E. noch nicht ganz klar.
Es besteht ein Beförderungsvertrag durch das Abo (Abo- weil dadurch die 7€ zu Stande kommen)
Wer seine Abo (Schüler-Ticket etc) vergisst, muss 7€ zahlen. Dies steht im Abo-Vertrag des Schülertickets.