Muss ein handyshop, die kunden über widerspruch aufklären?

4 Antworten

Nein, weil allgemein bekannt ist, dass es beim Kauf und beim Abschluss von Verträgen im stationären Handel kein Widerrufsrecht gibt.

Blackanqel519 
Fragesteller
 01.02.2024, 20:27

Könnten sie mir evtl. Auch diese frage beantworten, ob man sonderkündigungsrecht hat, wenn der empfang sehr schlecht ist, und das andere netz zum beispiel am gleichen ort viel besser ist..beispiel o2 hat 1mbit und vodafone 400mbit

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asdundab  01.02.2024, 20:46
@Blackanqel519

In aller Regel hast du wegen Netzempfang bei den aktuellen dt. Anbietern kein Sonderkündigungsrecht. Das ist allerdings auch immer einzelfallabhängig und läßt sich nicht pauschal beantworten.

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Über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts im Präsenzhandel muß nicht belehrt werden.

Ggf. könnte bei Handyverträgen allerdings ein Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB bestehen, dies gilt auch im Präsenzhandel. Besteht ein solches muß der Händler über dieses normal belehren.

Ein gesetzliche Widerrufsrecht besteht nur bei sorg. Fernabsatzverträgen, also zum Beispiel bei Verträgen die an der Haustür oder über das Internet geschlossen wurden..

Blackanqel519 
Fragesteller
 01.02.2024, 20:36

Ja das weiss ich mittlerweile, ich wusste aber nicht, wenn man im shop vertrag abschliesst kein widerruf hat, da ich immer obline gemacht habe bis jetzt

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Nö, denn Vorort gibt es das nicht.