Muss ein handyshop, die kunden über widerspruch aufklären?
Wenn man ein handyvertrag macht im handyshop, ist der verkäufer verpflichtet, einen über widerruf aufzuklären sprich, das man die abgeschlossenen vertrag nicht mehr rückgängig machen kann
4 Antworten
Nein, weil allgemein bekannt ist, dass es beim Kauf und beim Abschluss von Verträgen im stationären Handel kein Widerrufsrecht gibt.
In aller Regel hast du wegen Netzempfang bei den aktuellen dt. Anbietern kein Sonderkündigungsrecht. Das ist allerdings auch immer einzelfallabhängig und läßt sich nicht pauschal beantworten.
Über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts im Präsenzhandel muß nicht belehrt werden.
Ggf. könnte bei Handyverträgen allerdings ein Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB bestehen, dies gilt auch im Präsenzhandel. Besteht ein solches muß der Händler über dieses normal belehren.
Ein gesetzliche Widerrufsrecht besteht nur bei sorg. Fernabsatzverträgen, also zum Beispiel bei Verträgen die an der Haustür oder über das Internet geschlossen wurden..
Ja das weiss ich mittlerweile, ich wusste aber nicht, wenn man im shop vertrag abschliesst kein widerruf hat, da ich immer obline gemacht habe bis jetzt
Nö, denn Vorort gibt es das nicht.
Könnten sie mir evtl. Auch diese frage beantworten, ob man sonderkündigungsrecht hat, wenn der empfang sehr schlecht ist, und das andere netz zum beispiel am gleichen ort viel besser ist..beispiel o2 hat 1mbit und vodafone 400mbit