Müssen Schüler den Lehrern die Ausflüge zahlen?

4 Antworten

die Schüler sind im Regelfall immer für die Kosten von Begleitpersonen zuständig,

das betrifft sowohl Ausflüge, als auch Klassenfahrten,

woher soll die Schule den auch sonst das Geld einnehmen,

soll der Lehrer den Ausflug selber bezahlen? -> dann würde kein Lehrer mehr mitkommen

soll die Schule den Ausflug bezahlen? -> dann müssten Gelder in anderen Bereichen gespart werden,

Außerdem wollt ihr ja, dass der Lehrer mitfährt und nicht die Schule will es,

und bei ca 20 Kindern wird sich der Betrag auch gerecht verteilen

Viel Spaß beim Ausflug


NastjaRpl 
Fragesteller
 24.06.2018, 21:37

Tatsächlich ? Im Internet steht, dass der Staat den Schulen Geld für Gemeinschafts- und Bildungsausflüge erstattet. Auch eine Klassenkameradin, deren Mutter Lehrerin ist sagt, dass diese das Geld vorstrecken muss und es anschließend zurückerstattet bekommt.

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JvstLvkas  24.06.2018, 21:42
@NastjaRpl

offiziel wird viel gesagt, nur ob es auch in die Tat umgesetzt wird, ist fraglich

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NastjaRpl 
Fragesteller
 24.06.2018, 21:48
@JvstLvkas

Das stimmt natürlich. Ich wundere mich jedoch, wo bisher das Geld für Ausflüge kam. Schließlich besteht die Klasse aus Schülern von etwa 20 versch. Schulen und niemand hat bisher den Eintritt oder andere Kosten für einen Lehrer bezahlt.

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JvstLvkas  24.06.2018, 21:50
@NastjaRpl

Jain, in dem Geld was du deinem Lehrer abgibts ist der Preis für die Begleitpersonen meistens schon enthalten, also bekommst du nicht davon mit, ob und wie der Lehrer für den Ausflug bezahlt wird

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NastjaRpl 
Fragesteller
 24.06.2018, 22:08
@JvstLvkas

Mag sein, jedoch war es schon auf meiner früheren Schule so, dass wir immer den genauen Betrag genannt bekommen haben (den kann man ja auch ohne große Mühe herausfinden). Und soweit ich weiß sind Lehrer dazu verpflichtet über sowas zu informieren.

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Anscheinend ging die Initiative zu der Fahrt ja von der Klasse aus. Die Schule selbst hst sicher kein Budget für die Reisekosten der Begleiter.

Ich halte es auch für nicht zumutbar, dass die Lehrkräfte ihre Fahrt selber zahlen. Für die ist das nämlich harte Arbeit und keine Freizeitgestaltung.

Entweder ihr macht das so wie in der Konferenz beschlossen, oder die Fahrt fällt ins Wasser.


NastjaRpl 
Fragesteller
 24.06.2018, 21:41

Ja, das stimmt. Die Idee den Ausflug zu machen kam von unserer Seite. Meinen Sie dass das der Ausschlaggebende Punkt dafür ist, dass wir für die Kosten zuständig sind ?

Zu erwähnen ist, dass ich mich darüber informiert habe, dass das Kultusministerium wohl sogar Gemeinschaftsfördernde Ausflüge fördert und ein Anspruch darauf besteht.

Ist diese Information falsch ?

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Guten Abend!

Das kann die Schule schon beschließen/anordnen. Wenn jemand das Geld nicht aufbringen kann für den Ausflug, kann man sich ja einen Zuschuss beim Amt oder evtl. falls vorhanden einem Schulförderverein suchen -----> Möglichkeiten gibt's zuhauf, man muss sie nur nutzen und darf nicht zu stolz sein.

Melden kann man das nirgends, zumal es auch nicht um viel Geld gehen wird. Vielleicht beim Schulträger, aber da stellt sich die Frage, ob das was bringt.


NastjaRpl 
Fragesteller
 24.06.2018, 21:32

Danke für die Antwort !

Ja, bis jetzt sind es statt 21€ zwar "nur" 23€ pro Person mehr wenn wir es aufteilen, weil es 40€ insgesamt für die Beiden Lehrer wären, das geht noch. Nur fragen wir uns wie es nächstes Jahr bei der Studienfahrt aussieht. Wenn man mehrere Tage im Ausland ist (hin- und Rückflug + Hotel + verpflegung). Da kommen einige 100 Euro zusammen die sicher nicht so einfach für jeden zu zahlen sind.

Gelten da andere Regelungen ?

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Elizabeth2  24.06.2018, 21:48
@NastjaRpl

Ihr seid nicht verpflichtet eine Studienfahrt in das Ausland zu machen. Mit Rücksicht auf andere Teilnehmer, die laut deiner Aussage so oder so Probleme haben, den Ausflug zu bezahlen, solltet ihr bitte drauf verzichten. Oder alternativ etwas suchen, was nicht so teuer ist. Ein Busfahrt in die Tschechei z.Bsp wäre eine Alternative zu einem teuren Flug. Erkundigt euch, wo ihr günstig in Prag übernachten könnt, wo ihr was machen könnt.

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NastjaRpl 
Fragesteller
 24.06.2018, 22:04
@Elizabeth2

Keine Sorge, das war nur ein Beispiel ! Was die Studienfahrt angeht wurde noch nichts festgelegt.

Bei meiner Schwester war es jedoch so, dass die Ziele für die studienfahrten festgelegt und die Schüler darauf eingeteilt wurden, also besteht da ja gar keine Möglichkeit, sich das so günstig wie möglich zu planen ( mag sein dass das von Schule zu Schule unterschiedlich sein kann) aber das ist ja noch nicht Thema. Meine Sorge ist nur wie das eingeteilt wird.

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Elizabeth2  25.06.2018, 14:13
@NastjaRpl

Es ist aber ein Unterschied, ob du nach der Finanzierung eines Ausflugs fragst, der die Klasse plant oder ob es eine von der Schule angeordnete Studienfahrt ist. Für letzeres gelten andere Finanzierungsregelungen. Wie diese Regelungen genau aussehen, ist von der Schulbehörde/Land usw.usw, abhängig. Ein guter Ansprechpartner, um im Vorfeld was abziklären wäre evt. mal die Schülermitverwaltung. Z.Bsp. Da kannst du unverbindlich nachfragen oder dich genau auch in den höheren Klassen erkundigen.

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NastjaRpl 
Fragesteller
 25.06.2018, 16:14
@Elizabeth2

Daher meine Frage ob da andere Regelungen gelten ... Aber danke

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Ich glaube, du hast da was falsch verstanden.

Die Begleitperson ist nicht der Lehrer. Das ist ein Elternteil oder irgendjemand, der zusätzlich zum Lehrer mit kommt, um für euch die Aufsichtspflicht zu übernehmen.

Stell dir vor, dies wäre deine Mutter. Es kann ja nicht angehen, dass die dafür bezahlt, wenn sie so hilfsbereit ist, und mit euch ins Schullandheim geht und euch beaufsichtigt. Sie könnte es ja genauso gut lassen, und ihr könntet somit mangels Aufsichtsperson nicht fahren.

Ich kenne das eigentlich auch so, dass die Schule für die Begleitperson aufkommt. Aber kann es sein, dass bei euch etwas vorgefallen ist, dass jemand zusätzlich mit kommen muss, den andere Klassen vielleicht gar nicht brauchen?

Wobei, bei der Abschlussfahrt meines jüngeren Sohnes (nach der Mittleren Reife, auch BW), wenn ich mich recht entsinne, in den Kosten pro Schüler auch 20€ für die Begleitpersonen (nicht Klassenlehrer) enthalten waren... .

Vermutlich ist es von Schule zu Schule unterschiedlich. Mein älterer Sohn war auf dem Gymnasium, da war das nicht so. Und der jüngere ist jetzt auf dem Gymnasium (alles BW), da ist es auch nicht so... .

Aber ich finde es schon in Ordnung, dass man jemanden die Fahrt finanziert, der freiwillig mit euch mit geht. Wird schon nicht die Welt sein... .


NastjaRpl 
Fragesteller
 24.06.2018, 21:56

Danke für die Antwort !

Nein, es ist nichts vorgefallen. Jedoch ist es, soweit ich weiß ab einer bestimmten Anzahl erforderlich, dass eine zweite Begleitperson dabei ist. Diese ist kein Elternteil sondern eine zweite Lehrerin.

Prinzipiell ist das bei 2€ mehr nicht die Welt, nur sind wir uns nicht sicher ob das nicht eigentlich die Schule und somit der Staat übernimmt und wie das bei einer längeren Klassenfahrt (wie beispielsweise die Studienfahrt im nächsten Jahr) bei der eine Summe im 3 stelligen Bereich (mal 2, da ja 2 Lehrer dabei sein müssen) zustande kommt.

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polarbaer64  25.06.2018, 09:47
@NastjaRpl

Nein, dieser zusätzliche Lehrer ist eine ganz normale Begleitperson. Das ist schon normal, dass man das Geld für den übernehmen muss. Du kannst doch auch nicht erwarten, dass er die Reise selbst bezahlt. Die Schule übernimmt den Klassenlehrer, und vielleicht Teile der Begleitperson.

Ihr regt euch hier über 2€ auf? Nicht euer Ernst. Freut euch doch, dass ihr solche Ausflüge machen dürft. Das macht nicht jeder Lehrer.

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NastjaRpl 
Fragesteller
 25.06.2018, 16:22
@polarbaer64

Keiner regt sich auf, ich frage nach, ob sich jemand damit auskennt.

Bisher wurden die Begleitpersonen, ob Lehrer oder nicht, von der Schule finanziert, einmal sogar die kleine Tochter der Lehrerin, da sie diese ja schlecht alleine zu Hause lassen kann.

Ich verstehe einfach nicht, wo das Geld, das (laut Bundesministerium für Kultus, Jugend und Sport) extra für Bildungs- und Gemeinschaftsfördernde Ausflüge gedacht ist hin ist.

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polarbaer64  25.06.2018, 17:37
@NastjaRpl

Da gibt es schon Geld dafür, aber das reicht nicht immer. Glaubst du echt, dass 2€ pro Person den Aufenthalt einer Begleitperson bezahlen? Das sind eben die paar Euro, die über dem Zuschuss liegen.

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