Motorrad Reflektoren mit kurzem Kennzeichenhalter?
Ich habe ein Motorrad, dass letztes Jahr neu zugelassen wurde. Am Kennzeichenhalter waren 3 Reflektoren, einer hinten und zwei seitlich.
Nun habe ich den Kennzeichenhalter vom Händler gegen einen kurzen tauschen lassen. Der hintere Reflektor wurde auch angebaut, aber seitliche Reflektoren sind nichtmehr vorhanden.
Ich blicke mit den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ganz durch. Ich habe vermehrt gelesen, dass hinten ein roter Reflektor genügt. Dann wiederum heißt es aber auch, dass Motorräder ab Erstzulassung 2016 auch seitliche Reflektoren haben müssen. Heißt das jetzt, ich könnte ohne die seitlichen Reflektoren Probleme beim Tüv etc. bekommen?
Ich habe den Umbau ja extra die Händlerwerkstatt machen lassen, die wird ja wissen was legal ist und was nicht oder?
3 Antworten
Ich habe heute neu TÜV bekommen - und das obwohl die seitlichen Reflektoren bei mir fehlen. War dem Prüfer offenbar sch… egal…
Dennoch habe ich aber immer welche unter‘m Soziussitz dabei - falls ich angehalten werde, kann ich sie dann immer noch ankleben. Allerdings sollte einem bewusst sein, dass die Dinger der eigenen Sicherheit zuträglich sind und man möglicherweise bei einem Unfall eine Teilschuldverschreibung bekommen könnte, wenn man dank fehlender Reflektoren abends im Dunkeln umgenietet wird…
Also in der Schweiz braucht es einen roten Reflektor hinten, da ist auch egal wo, meiner ist beispielsweise an der Hinterradschwinge, solange er nach hinten gerichtet ist passt es.
Eigentlich schon.
https://www.helpster.de/reflektor-beim-motorrad-pflicht-richtig-einhalten_37825
hauptsache hinten. Nicht, dass da noch das Nummernschild wäre 😂😂