Montagehelfer Wunschgehalt- wie viel kann ich fordern🥺?

Fortuna1234  21.09.2021, 13:00

Welches Bundesland? Welche Stadt? Welches Unternehmen (bzw. wie groß ist das Unternehmen)?

3 Antworten

Richte dich nicht nach den Durchschnittswerten oder irgendwelchen Fachzeitschriften.

Was ist deine Vorstellung?

Was brauchst du an Geld, um zu überleben? Wie hoch ist die Miete? Willst du dir ein Auto zulegen? Wie sind deine Ausgaben? Wie viel willst du monatlich sparen? Rechne dir das aus und gib deine Vorstellung + 200-400€ obendrauf selbstbewusst an.

Geh nicht mit der Denkweise dran, dass du sie brauchst, sondern dass du deren Unternehmen mit deinen Fähigkeiten weiterbringen wirst.

Lerne unbedingt zu verhandeln und bei deiner Zahl zu bleiben. Kenne deinen Wert und deine Grenzen.

Ich würde zunächst einmal schauen , was in dem betreffenden Bundesland für welche Tätigkeitsbereiche ( Branchen ) tariflich in Entgeltgruppe 1 für einfache Helfer ohne besondere Vorkenntnisse gezahlt wird .

Davon ziehst Du in etwa 15 bis 20% ab ( sofern Du damit nicht unter Mindestlohn kommst ) , und bietest das dann mal als Vorschlag der Grundentlohnung ( Brutto ) an . Etwaige Auslösen / Spesen und Zulagen für Ferneinsätze erwähnst Du daneben als Aushandlungsbasis zum Grundlohn .


MelinaA56 
Fragesteller
 21.09.2021, 13:10

Kenne mich damit nicht aus:(

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verreisterNutzer  21.09.2021, 13:22
@MelinaA56

Dann solltest Du Dich nun mal damit beschäftigen .

In welcher Branche bewirbst Du Dich denn momentan als Montagehelfer ? Metall / Stahlbau , Holz / Schreiner , Bühnenbau , oder was ?

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verreisterNutzer  21.09.2021, 13:42
@MelinaA56

Also Metall / Elektro als Brancheneingrenzung .

Dann recharchierst Du jetzt mal im Internet nach dem anwendbaren Flächen-Tarifvertrag des betreffenden Bundeslandes von der IG - Metall . Da findest Du auf jeden Fall etwas unter dem Begriff "Entgelttabellen" . ( natürlich da die aktuelle Entgelttabelle 2020 / 2021 )

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verreisterNutzer  21.09.2021, 13:49
@MelinaA56

Genau richtig . 😉

Dort lädst Du Dir dann jetzt die PDF für die "ERA - Monatsentgelte" herunter und schaust nach , was da in ERA 1 ( Einfache Helfer ohne Vorerfahrung und kurze Anlernung ) genannt wird .

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MelinaA56 
Fragesteller
 21.09.2021, 13:52
@verreisterNutzer

Danke dir🙏🏼🙏🏼🙏🏼🙏🏼

Das? EG1 2.398,00€ (ab 01.04.2018)

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Syrvanna  21.09.2021, 14:07
@MelinaA56

Genau, und in der Verhandlung addiert du etwa 200€ drauf, damit du auch die 2,3 bekommst

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verreisterNutzer  21.09.2021, 14:09
@MelinaA56

Wenn das da so steht , dann ist das die Bemessungsgrundlage . ( Wenn Du die Tabelle für das richtige Bundesland herausgesucht hast )

Wenn Du der Sache noch ein i-Tüpfelchen aufsetzen willst , durchforstest Du jetzt noch mal die Webseite der HÄWA - Schaltschrankbau . Eventuell kannst Du dann ja auch herausfinden , ob dieser Betrieb sogar tarifgebunden ist , oder nicht .

Hat der Betrieb keine Tarifbindung , kann er durchaus "ortsüblich" tatsächlich auch bis zu 30 % weniger bei 150 Stunden pro Monat zahlen . Irgendwo zwischen - 0 bis - 30 % vom Tarif richtest Du Dich dann mental ein .

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MelinaA56 
Fragesteller
 21.09.2021, 14:09
@Syrvanna

Also erst 2100 verlangen und später doe 200? Okay.

Aber jemand sagte ich bekomme da den Mindestlohn, mehr nicht?

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MelinaA56 
Fragesteller
 21.09.2021, 14:11
@verreisterNutzer

Ich habe mal durch Bewertungen gelesen, dass die Firma schlecht bewertet wurde UND dass dort Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt werden, bis zu 30%. Bei gleichen Tätigkeiten!

Ist das wertvoll zu wissen?

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verreisterNutzer  21.09.2021, 14:12
@Syrvanna
Genau, und in der Verhandlung addiert du etwa 200€ drauf, damit du auch die 2,3 bekommst

Das ist "pauschal" im Zusammenhang dieses Threads Unsinn und verkehrt für spätere Verhandlungen . ( bitte folge da mal meinen Vorhaben / Strategien ) unter meiner eigenen Antwort .

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verreisterNutzer  21.09.2021, 14:41
@MelinaA56
Ist das wertvoll zu wissen?

Sofern es dabei nicht um "Leiharbeitnehmer" im Betrieb geht , ist das sogar sehr hilfreich ... dann scheint der Betrieb wohl nicht tarifgebunden zu arbeiten . Damit würde ich in meiner Strategie als Gehaltsvorschlag für den Grundlohn mal höchstens den Tariflohn nach ERA 1 als verhandelbare Gehaltsvorstellung nennen .

Das kannst Du dann immerhin sachlich anbringen , wenn Du in einem späteren Vorstellungsgespräch mal nach dem Grund für Deine genannte Gehaltsvorstellung gefragt werden wirst .

( der IG-Metall - Flächentarif läge bei ~ 2300 Euro Brutto für 150 Stunden pro Monat für Berufseinsteiger ohne Vorerfahrung in der Metall- / und Elektrobranche ... )

Gedanklich bist Du da natürlich ( vorwissend ) dann auch verhandlungsbereit für den wahrscheinlichen Fall , daß er DAS wohl wahrscheinlich nicht zahlen ( wollen ) können wird . Absolutes Verhandlungs - Minimum wären für Dich dann etwa 1700 Euro ( Brutto ) bei 150 Stunden pro Monat , und etwa 1800 bei 160 Stunden pro Monat .

Dann hast Du grob realistische Zahlen für den Grundlohn in Gedanken , was in etwa 11,30 Euro pro Stunde ( Brutto ) entspräche . Etwaige Leistungs - und Erschwerniszulagen wären eine andere Verhandlungsbasis bei Montage zusätzlich zum Grundlohn .

Beachte zudem , daß der gesetzliche Mindestlohn halt leider immer noch knapp unter 10 Euro ( Brutto ) pro Stunde liegt bei Deinen Verhandlungen zwischen Optimum und absolutem Minimum für die Lohnbasis ohne Zulagen .

Ich würde es bei einem tariflich nicht gebundenen "Krauter" zum absoluten Berufseinstieg ( Sammeln von Ersterfahrung ) dann echt mal eher irgendwo um 1900 Euro ( Brutto ) + Zulagen für den Zeitraum der ersten 6 Monate Probezeit beim Basislohn real betrachten , wenn Du noch nie in diesem Metier ( Metall- / Elektro ) wirklich gearbeitet hast , und Du die Chance willst .

Das wäre mein Vorschlag . ☺

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verreisterNutzer  21.09.2021, 16:06
@MelinaA56

Im Gegenzug wird man von Dir zur Einarbeit normalerweise erst mal nicht die volle Akkord- / und Fertigstellungsleisung pro Zeiteinheit für selbstverantwortliche Teilprojekte verlangen .

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verreisterNutzer  21.09.2021, 16:34
@MelinaA56

Ich denke mal , daß diese Thematik nicht zwingend einer PN-Kommunikation bedarf auf GF.net .

GF.net hilft damit auch indirekt ohne Mitgliedschaft , wenn Threads bis zum Erfolg fortgesetzt in späteren Webrecherchen für "außenstehende" Personen einlesbar sind als erste Anlaufstelle .

GF.net leistet da halt allgemein wichtige Vorarbeit abseits komlizierterer Fälle . Verbindliche Rechtsberatung darf im Zweifel ohnehin kein Forum unserer Art allgemein geben . ( auch nicht w-w-w )

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Da bekommst du den Mindestlohn. Mehr wird dir keiner zahlen. Zumindest nicht am Anfang.