Mofa strafe und A1 machen?

3 Antworten

Bis zum Abschluss des Verfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bist du für die Prüfung gesperrt.

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe, stattdessen sind Sozialstunden üblich.

Erst wenn alle Sozialstunden vollständig abgeleistet sind, gilt das Verfahren als abgeschlossen und du kannst zur Prüfung zugelassen werden, sofern dem nicht noch Zweifel an der Fahreignung seitens der Führerscheinstelle entgegenstehen.

Eine Sperre dürfte dir sicher sein. Es ist nicht nur das fahren ohne Führerschein.die Betriebserlaubnis ist dann auch erloschen und die angegebene Versicherung ist damit auch erloschen.Kommt also noch fahren ohne Versicherung dazu.

migebuff  09.08.2020, 19:39
die angegebene Versicherung ist damit auch erloschen.Kommt also noch fahren ohne Versicherung dazu.

Heute muss irgendwo ein Nest sein. Dann wiedermal das Übliche: Zitiere doch bitte kurz die Rechtsgrundlage für deine Aussage.

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deruser1973  09.08.2020, 21:13
@migebuff

Das ist doch immer so, jeder der keine Ahnung hat, erzählt das Märchen von erloschener Versicherung

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migebuff  10.08.2020, 12:56
@KingLouis1

Die Fahrerlaubnis des fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs erlischt? Interessant, dann muss das Mofa in die Fahrschule? Sowas aber auch.

Gefragt wurde nach einem Zitat der Rechtsgrundlage. Warum sucht ihr euch eigentlich immer die maximal abwegigsten und ungeeignetsten Seiten, anstatt einfach kurz den Gesetzestext zu zitieren? Ihr kennt ihn doch schließlich, sonst würdet ihr ja nicht die Leute belehren.

Aber gut, schauen wir uns halt einen österreichischen Blog an, statt dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz, das ist nämlich über alle Maßen sinnvoll:

Die Haftpflichtversicherung muss zwar in Vorleistung treten und den Schaden des Unfallgegners übernehmen, wird jedoch von Ihnen Regress fordern

Warum muss die Versicherung in Vorleistung treten? Weil ein Vertrag sie dazu verpflichtet? Warum muss sie den Schaden des Unfallgegners übernehmen? Verpflichtet sie etwa ein Vertrag dazu? Warum kann sie begrenzt Regress fordern? Vielleicht weil das im Vertrag vereinbart wurde?

Jetzt schreibst du etwas von irgendeinem "Fahren ohne Versicherung". Der Gesetzgeber kennt diesen Tatbestand aber leider garnicht. Schauen wir kurz in §6 PflVG nach, was du eigentlich meinst?

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungs vertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist jetzt schon seltsam, oder? Du schreibst, dass alle Rechtsfolgen und alle Pflichten aus dem Vertrag zum Tragen kommen, aber gleichzeitig soll der Fragesteller ohne eben diesen Vertrag unterwegs gewesen sein. Tja. Ein Rätsel, auf das wir leider nie eine Antwort erhalten werden.

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Wenn Du mit einer MOFA !! mit 60 kmh durch die Weltgeschichte fährst und dann auch noch ohne ! Fahrerlaubnis, dann brauchst Du absehbar erst gar nicht über einen A1 Führerschein nachzudenken.