Mofa 25 km/h ohne prüfbescheinigung?

6 Antworten

Ersten ist der (Mofaschein) nur eine Prüfbescheinigung und somit kein Führerschein.

Selbst wenn du keine PB besitzt und wirst erwischt Ist das keine Straftat ( Nur bei Führerschein) sondern eine Ordnungswidrigkeit. Daher das Bußgeld.

Zweitens hat das eine nichts mit dem anderen zutun.

Wenn der Roller versichert ist und er baut einen Unfall dann ist er Versichert Punkt. (Unter Rausch ist das was anderes)

Du kannst ohne Prüfbescheinigung fahren aber trotzdem dein Fahrzeug ganz legal versichern.

Auch bei allen anderen Führerscheine der Fall

Fährst du ein Auto ohne Versicherung hast du 2 Anzeigen

Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahren ohne Versicherungsschutz.

Fährst du ein Auto mit Versicherung, hast du nur fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat.

Buß‌gelder zwischen 5 und 70 Euro fällig werden. Auch Punk‌te in Flensburg sind möglich. Wenn Sie ohne vorhandenen Führerschein Roller fahren, also gar keine Fahrerlaubnis besitzen, kann Ihnen laut § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.

Das sagt Google, ich würde das nicht Riskieren ohne Führerschein zu Fahren, im Falle eines Unfalls hast du 0 Versicherungsschutz und musst sämtliche Kosten selber Tragen. Damit könntest du dich Finanziell Ruinieren noch bevor du 18 bist...


migebuff  06.11.2022, 23:32
Buß‌gelder zwischen (...) und 70 Euro fällig werden.

Nein.

Auch Punk‌te in Flensburg sind möglich.

Nein.

Wenn Sie ohne vorhandenen Führerschein Roller fahren, also gar keine Fahrerlaubnis besitzen

Darum geht es in der Frage nicht.

Das sagt Google

Uninteressant.

ich würde das nicht Riskieren ohne Führerschein zu Fahren

Hat er auch nicht vor.

im Falle eines Unfalls hast du 0 Versicherungsschutz und musst sämtliche Kosten selber Tragen

Vollkommen falsch.

Bitte mehr mit Gesetzestexten befassen und weniger auf Internetseiten vertrauen, schon garnicht auf Contentmills wie B*******katalog.org.

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Siehe Tatbestandsnummer 205000:

Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug *), obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
20,00€

Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit, da Mofafahren keine Fahrerlaubnis erfordert.

Das sollte leicht im Netz zu finden sein. Wäre aber noch das kleinste Problem. Im Falle eines Unfalls wird es deutlich teurer, Du wärst ohne Versicherungsschutz. Kann Dich für den Rest des Lebens wirtschaftlich ruinieren.


wattdennnu2  06.11.2022, 22:26
Du wärst ohne Versicherungsschutz.

Warum?

Wenn die Versicherungsprämie gezahlt wurde, besteht Versicherungsschutz!

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apfelbus  06.11.2022, 22:28
@wattdennnu2

Nein,, nicht wenn jemand unberechtigt damit fährt. Also die Vers. wird dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen, aber es vom "Schwarzfahrer" zurückfordern.

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wattdennnu2  06.11.2022, 22:30
@apfelbus

..das liest sich schon ganz anders. Allerdings ist auch der Regress beschränkt.

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migebuff  06.11.2022, 23:35
@apfelbus
Also die Vers. wird dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen

Es besteht doch aber angeblich kein Versicherungsschutz, was ist denn dann die Grundlage für die Regressforderung? Etwa der bestehende Versicherungsvertrag?

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