Möbel aus Mietwohnung ersetzen?


23.10.2023, 13:56

Dass der alte Spülschrank entsorgt werden soll, wurde im Übergabeprotokoll festgehalten. Dass die Entsorgung durch die Hausverwaltung stattfinden sollte, war eine mündliche Abrede, der sie nicht nachgekommen sind, darum gehts aber ja nicht.

4 Antworten

Das Problem ist, dass Du für das, was Du behauptest, zumindest 1 Zeugen brauchst. Wenn Du einen Spülenschrank, der zur Wohnung gehörte, einfach entsorgt hast, ohne die schriftliche Erlaubnis und Abmachung zu haben wegen dem neuen, hat der Vermieter tatsächlich Anspruch auf wenigstens gleichwertigen Ersatz.

Wenn Du also jetzt Deinen teuren Spülenschrank nicht zurück lassen willst, dann besorge doch über Kleinanzeigen eine dem ursprünglichen gleichwertigen und stelle den dafür hin.

Was Du damals versäumt hast, nämlich schriftliche Regelung für den Austausch, fällt Dir jetzt auf die Füße.


JuleyJuleika 
Fragesteller
 23.10.2023, 13:47

Es gibt Mails dazu und mein Partner war als Zeuge dabei. Ich meine sogar, dass wir es auf dem Protokoll der Wohnungsübergabe festgehalten haben, dass der alte entsorgt wird

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bwhoch2  23.10.2023, 23:03
@JuleyJuleika

Vor Gericht hättest Du mit WhatsApp keine Chance, aber so etwas kommt nicht vor Gericht. Auf Kleinanzeigen.de findest Du massenweise Spülenschränke für unter 50 oder unter 100 €. Hol Dir so etwas und stell es hin und dann sollte es doch gut sein.

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Wenn beim Einzug ein Spülschrank vorhanden war, muss auch beim Auszug einer vorhanden sein. Bei meinem Sohn war beim Einzug ein (teilweise kaputter) Schuhschrank vorhanden, der dann entsorgt wurde. Vor dem Auszug hat mein Sohn einen billigen Schulschrank gekauft und aufgestellt.

Da Du zur Entsorgungsankündigung vermutlich keine Belege hast, diesen dann ohne schriftliche Einverständnis entsorgt hast, bist Du ersatzpflichtig.

Der Spülenschrank kann (bzw muss) die Funktion und Optik des Vormodells haben. Musst also nicht das "Designerstück" dort lassen.


JuleyJuleika 
Fragesteller
 23.10.2023, 13:46

Ich hab ein konkludentes Einverständnis, da der „Schrank“ bis zur Abholung vom Sperrmüll im Hausflur stand. Dafür gabs ne Abmahnung, weil dort nichts hätte stehen dürfen, gegen die Entsorgung wurde jedoch nichts gesagt, die war ja abgesprochen

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Wiesel1978  23.10.2023, 13:50
@JuleyJuleika
abgesprochen

= nichts schriftliches = nach 3 Jahren vergisst man viel oder hat es als Verwaltung auch gar nicht mitbekommen

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JuleyJuleika 
Fragesteller
 23.10.2023, 13:53
@Wiesel1978

Die Entsorgung wurde im Übergabeprotokoll bei Einzug festgehalten, hab’s grade nochmal nachgeschaut

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Wiesel1978  23.10.2023, 13:59
@JuleyJuleika

Dann leite das Foto an die Hausverwaltung, dass diese Entsorgung abgesprochen wurde und im Protokoll erwähnt wurde, kein neuer Schrank Dir bereitgestellt wurde und Du daher der Hausverwaltung anbietest, diesen Schrank zu einem Preis X zu überlassen oder ihn mitnehmen wirst. Da der Schrank durch Deine Nutzung einen Individualwert erreicht hat, würde ich Neupreis + 10% Individualwert + Versandkosten + Montagekosten (Mindestlohn/h eine volle Stunde wird mindestens berechnet!) = geforderte Summe in Rechnung stellen.

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JuleyJuleika 
Fragesteller
 23.10.2023, 14:07
@Wiesel1978

Vielen Dank, damit kann ich was anfangen 👍😊

hätte mich auch schwer gewundert, sonst könnten sich Vermieter durch sowas ja immer ihre Einrichtung „erneuern“ lassen

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Du hättest den alten Schrank in seinen Einzelteilen, lagern müssen...

Oder länger Nachbohren, wann denn endlich ein neuer kommt.


JuleyJuleika 
Fragesteller
 23.10.2023, 13:42

Es wurde von vornherein gesagt, dass ich mir selbst einen neuen anschaffe

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Wiesel1978  23.10.2023, 13:44
Oder länger Nachbohren

Ich hatte erst an Löcher bohren gedacht, dachte mir nur, wenn das Olle Ding schon von Silikon gehalten wird, bringt ein tieferes Bohren auch nicht den gewünschten Erfolg ... Dann las ich weiter 🤣

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