mit ecstasy erwischt?

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Eine Einstellung des Verfahrens (möglicherweise gegen Auflagen) liegt im Ermessen des Staatsanwalts. Auflagen können sein: Geldstrafe; Sozialstunden ableisten; Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen; Verpflichtung zu Drogenscreenings.


aXXLJ  16.07.2019, 09:50

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Für den BTM Besitz alleine gäbe es eine Geldstrafe oder mit Pech Sozialstunden(mit 19 eher unwahrscheinlich)

Den Rest kann ich nicht einschätzen weil ich noch nie was dazu gelesen habe, dürfte die Strafe aber auf jeden Fall verschärfen.

Ich glaube eher nicht, dass er ins Gefängnis kommen würde. In seinem Fall könnte auch noch vom Jugendstrafrecht Gebrauch gemacht werden. Aber eine Geldstrafe und/oder Sozialstunden sind sicherlich fällig. Falls er einen Führerschein hat und eventuell sogar noch in der Probezeit ist, kann er den leider auch los werden. Bzw. muss er an der dämlichen MPU teilnehmen.

Am ehesten Geldstrafe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung