Hausdurchsuchung BTM Handel, Führerschein?

3 Antworten

Für das Handeltreiben wird es ja Beweise/Zeugenaussagen geben, sowas saugt sich die Staatsanwaltschaft ja nicht aus den Fingern.

Was die Polizei zum Drogenscrening sagt, ist deren Bier. Die wissen nicht und könnn nicht sagen, ob und was da kommt. Die Führerscheinstelle wird sich melden, wenn das Urteil ergangen ist.

Wenn der Führerscheinbehörde bekannt wird, dass Du im Verdacht stehst, Betäubungsmitteln nicht nur zu konsumieren, wird sie Dich innerhalb einer Frist zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens auf eigene Kosten auffordern.

Bzgl des Vorwurfs des Handeltreibens rate ich dazu einen Anwalt zu konsultieren und ihn mit Deiner Verteidigung zu beauftragen.


Sie werden Dich fragen, ob DU frewillig mit einem Test einverstanden bist.

Da Du nicht verpflichtet bist an Deiner Verurteilung mitzuwirken, lehnst Du das ab.

Die Führerscheinstelle hat, wenn es kein Konsum ist, gar nichts zu melden.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....