beim klauen erwischt in kaufland?

8 Antworten

Die 100 € sind keine Strafe, sondern zivilrechtliche Schadenersatzforderung von Kaufland.

Strafrechtlich kommt es darauf an, wie hoch der Wert des Diebesguts war. Bei Ersttätern ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Ermittlungsverfahren ohne Auflagen und Weisungen eingestellt wird. Schlimmstenfalls gibt's ein paar Sozialstunden.

Die Samthandschuhe gibt's aber nur für Ersttäter. Im Wiederholungsfall kämt ihr sicher nicht mehr so günstig davon.


Was ihr für Strafen bekommt entscheidet der Richter. Wahrscheinlich Sozialstunden, Hausverbot sowieso

Dieser Geldbetrag ist die sogenannte Fangprämie, die ihr an Kaufland werdet zahlen müssen.

Die Post von der Polizei ist der Anfang des Strafverfahrens. Ob das Gericht dich (und die anderen) zu Sozialstunden oder etwas anderem verdonnert, kann so nicht vorhergesagt werden.

Auf jeden Fall seid ihr jetzt im Polis, sprich polizeibekannt. Und wenn du dir in den nächsten Jahren erneut was zu Schulden kommen lässt, egal was, dann kommt diese Vorstrafe mit in die dann folgende Beurteilung eines Strafmaßes mit rein. Denn dann bist du kein Ersttäter mehr!

Aus der Formulierung des ersten Satzes lese ich heraus, dass ihr DIESMAL beim Klauen erwischt wurdet...also das schon mehrfach abgezogen habt. Gehts noch? Klauen ist ein NoGo! Ich hoffe, dass euch mehr aufgedrückt wird als nur ein erhobener Zeigefinger Marke Dududu,das macht man nicht und ein läppischer Geldbetrag als Strafe.

Geldstrafe mit Sicherheit nicht. Kaufland möchte die 100 Euro als Fangprämie von Euch haben. Das ist reines Zilvilrecht. Und es ist höchst umstritten, ob Ihr die als Minderjährige zahlen müsst. Ich bin der Meinung nein.
Was im Strafrecht passiert, ist eine vollkommen andere Baustelle. Aber mehr als ein paar Sozialstunden dürften das nicht werden.


RobertLiebling  25.03.2022, 12:09
Und es ist höchst umstritten, ob Ihr die als Minderjährige zahlen müsst. Ich bin der Meinung nein.

Streiten kann man sicher über die Höhe. Allerdings geht es beim Klauen nicht um einen Vertrag (wo die §§ 106 ff. BGB ins Spiel kämen), sondern um deliktische Haftung §§ 823 ff. BGB. Bei 15- bis 17-Jährigen kann man sicher die nötige Einsicht voraussetzen, dass Eigentumsdelikte nicht in Ordnung sind.

Bleibt also die Höhe der "Fangprämie". Da ist eben fraglich ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten, um die Prämie auf höchstrichterlich abgesegnete 75 € zu drücken.

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NonNam  25.03.2022, 12:12
@RobertLiebling

Hmmm. Müsste ich jetzt raussuchen. Gab aber wohl Gerichte die bei Minderjährigen davon ausgingen, dass keine Vertragsstrafe mangels Vertragsmöglichkeit rechtens seien, bzw. die Eltern dem widersprechen könnten. Ich suche es raus.

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RobertLiebling  25.03.2022, 12:16
@NonNam

Da steckt der Teufel vermutlich im Detail. Eine Vertragsstrafe (ais c.i.c.) ist bei minderjährigen tatsächlich schwierig durchsetzbar. Schadenersatzforderungen sind da rechtlich weitaus leichter geltend zu machen, auch wenn sie pauschal erhoben werden.

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NonNam  25.03.2022, 12:19
@RobertLiebling

Und so wird das auch gewesen sein. Aber ich mache mich nach Feierabend noch ein wenig schlauer.

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peraspastra  25.03.2022, 15:01

+1 gegen die 100 Euro. Sollen doch die einen Anwalt beauftragen, um 100 durchzudrücken; solange ich noch keine 100 gezahlt habe, sind die ja im Zugzwang und brauche ich auch keinen Anwalt zu engagieren, um 75 (oder deutlich weniger) durchzudrücken.

Hier wird schlicht und ergreifend das Schamgefühl der Täterinnen ausgenutzt, obwohl die 100 Euro nichts daran ändert, dass ihre Strafe im Strafgericht festgelegt wird. Dass sie dem Kaufland 100 Euro zustecken, dankt ihnen keiner, auch nicht in Form irgendeiner aufrichtigen Anerkennung als Wiedergutmachung.

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