Mit 125er ins Ausland?
Hallo,
ich war heute im Landratsamt meinen Führerschein abholen (Bestanden). Als sie mir den Führerschein (begleitendes Fahren) gab, sagte sie ich darf mit begleitendes fahren nur in Deutschland und Österreich fahren und mit der 125ccm nur in Deutschland.
Nun habe ich im Internet wegen der 125ccm umgeschaut und alle schreiben das man z..b auch nach Italien fahren darf, aber da die Fragen vor 2013 gestellt wurden und es ja 2013 vieles neu gemacht wurde weis ich nicht genau bescheid ob man jetzt mit freunden mit der 125ccm ins Ausland fahren darf oder nicht. Vielleicht hat sich die Frau auch vertan weil ich im Internet nur das gegenteil finde.
Könnt ihr mir sagen was hier jetzt gilt? Denn meine freunde und ich möchten gerne mal in den Ferien nach Italien und habe keinen Bock das ich deswegen von der Polizei angehalten werde :/
MFG
2 Antworten
Hallo
das begleitende Fahren ist nur in D und Ö erlaubt, das weißt du ja schon.
wenn du den A1 nächste Woche bestanden hast benötigst du extra einen Kartenführerschein dafür, in der Prüfbescheinigung des B17 ist der A1 nicht aufgeführt.
wenn du den Kartenführerschein für den A1 hast kannst du auch ins Ausland fahren mit einer 125ccm Maschine
Wenn der A1 auf meinen Zettel vom B hinzugefügt wird,
hast du eine Sachbearbeiter in deiner Fsst der sich überhaupt nicht auskennt:-)
der A1 wird NIE auf den rosaroten Zettel des B17 aufgelistet
Aber wenn ich die Führerscheinkarte habe, dann darf ich ins Ausland fahren?
GENAU
Wenn das wirklich so ist, kann ich dann den A1 als Kartenführerschein beantragen,
das musst du sowieso machen wenn du 125ccm Maschinen fahren willst (auch für Deutschland) solange du unter 18 bist!
Oke danke :) Dann muss ich da nochmal anrufen weil die Dame gesagt hat das dies dann nachgetragen wird und ich da den Zettel vom B mitbringen muss
schau mal in die pdf-Datei
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2014/j0348_0020.pdf
wo bitte soll man da denn den A1 eintragen?
Ja genau das ist der Zettel den ich bekommen habe.
Die Frau hat gesagt damit ich nicht 2 mal eine Führerscheinkarte beantragen muss macht sie das, dass ich mit diesen Zettel wieder kommen soll ich sie das irgendwie umschreibt und ich mit 18 die Karte bekomme.
Hmm da rufe ich liebe an und Hake mal nach.
Ich bedanke mich für deine Antworten, bekommst auch einen Stern ;)
Da hat dier Dame vielleicht ein Schlupfloch¹ gefunden dir ein paar Euro Gebüren zu sparen, aber damit dürftest du wirklich nicht ins Ausland.
Sobald du deinen A1 als offizielle Scheckkarte hast, hast du eine EU Fahrerlaubniss mit der du in ganz Europa fahren darfst.
(1) das ist aber eh ne komische Sache weil die Fahrerlaubnis erst durch die Übergabe des Führerscheins in Kraft tritt.
Ich werde leider nicht so ganz aus dieser Situation schlau. Welche Führer-scheinklasse(n) hast Du denn gemacht? Bei uns in Deutschland gibt es begleitetes Fahren nur bei der Klasse B (für PKW). Mit der Klasse B darfst Du aber keine Leichtkrafträder fahren. Hierfür benötigst Du mindestens die Klasse A1. Und bei dieser Klasse benötigst Du keine Begleitung - egal in welchen Ländern Du fährst, sofern Du die Klasse A1 in Deutschland gemacht hast.
Ich habe die Klasse B zusammen mit den A1 gemacht. Die A1 Prüfung steht noch aus sprich ich habe die Praktische Prüfung nächste Woche.
Wenn Du die praktische Prüfung für Klasse A1 bestanden hast, solltest Du mit dieser (meiner Meinung nach) überall fahren können bzw. dürfen. Denn die Klasse A1, die Du ja bereits mit 16 machen darfst, hat ja eigentlich gar nichts mit der Klasse B (begleitetes Fahren) zu tun.
Hat mich halt ein bisschen verwirrt weil die Frau im Landratsamt gesagt hat ich darf mit A1 nur in Deutschland fahren, aber im Internet steht das gegenteil aber die Fragen wurden vor 2013 gestellt und da 2013 ja viel an den Führerschein gemacht haben dachte ich es wurde 2013 geändert.
Danke für deine schnelle Antwort
Du musst doch lediglich beantragen, dass für A1 vorab schon ein Kartenführerschein ausgestellt wird. Mit 18 gehst du dann zum Amt und gibst beides (Karte für A1 und die BF17) ab und bekommst dann den endgültigen Kartenführerschein.
Danke für deine Ausführliche und schnelle Antwort!
Wenn ich es richtig verstanden habe ist das so:
Wenn der A1 auf meinen Zettel vom B hinzugefügt wird, dann darf ich nicht ins Ausland. Aber wenn ich die Führerscheinkarte habe, dann darf ich ins Ausland fahren?
Sprich ich darf dann erst ins Ausland wenn ich mit 18 den Kartenführerschein für das Auto mit A1 bekomme und ich den alten Schein nicht mehr brauche.
Wenn das wirklich so ist, kann ich dann den A1 als Kartenführerschein beantragen, sodass er nicht auf den Zettel meines A1 mit Begleitung steht?
MFG