Mit 125er ins Ausland?

2 Antworten

Hallo

das begleitende Fahren ist nur in D und Ö erlaubt, das weißt du ja schon.

wenn du den A1 nächste Woche bestanden hast benötigst du extra einen Kartenführerschein dafür, in der Prüfbescheinigung des B17 ist der A1 nicht aufgeführt.

wenn du den Kartenführerschein für den A1 hast kannst du auch ins Ausland fahren mit einer 125ccm Maschine

19christian98 
Fragesteller
 17.04.2015, 16:45

Danke für deine Ausführliche und schnelle Antwort!

Wenn ich es richtig verstanden habe ist das so:

Wenn der A1 auf meinen Zettel vom B hinzugefügt wird, dann darf ich nicht ins Ausland. Aber wenn ich die Führerscheinkarte habe, dann darf ich ins Ausland fahren?

Sprich ich darf dann erst ins Ausland wenn ich mit 18 den Kartenführerschein für das Auto mit A1 bekomme und ich den alten Schein nicht mehr brauche.

Wenn das wirklich so ist, kann ich dann den A1 als Kartenführerschein beantragen, sodass er nicht auf den Zettel meines A1 mit Begleitung steht?

MFG

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ginatilan  17.04.2015, 16:52
@19christian98

Wenn der A1 auf meinen Zettel vom B hinzugefügt wird,

hast du eine Sachbearbeiter in deiner Fsst der sich überhaupt nicht auskennt:-)

der A1 wird NIE auf den rosaroten Zettel des B17 aufgelistet

Aber wenn ich die Führerscheinkarte habe, dann darf ich ins Ausland fahren?

GENAU

Wenn das wirklich so ist, kann ich dann den A1 als Kartenführerschein beantragen,

das musst du sowieso machen wenn du 125ccm Maschinen fahren willst (auch für Deutschland) solange du unter 18 bist!

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19christian98 
Fragesteller
 17.04.2015, 16:59
@ginatilan

Oke danke :) Dann muss ich da nochmal anrufen weil die Dame gesagt hat das dies dann nachgetragen wird und ich da den Zettel vom B mitbringen muss

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19christian98 
Fragesteller
 17.04.2015, 17:13
@ginatilan

Ja genau das ist der Zettel den ich bekommen habe.

Die Frau hat gesagt damit ich nicht 2 mal eine Führerscheinkarte beantragen muss macht sie das, dass ich mit diesen Zettel wieder kommen soll ich sie das irgendwie umschreibt und ich mit 18 die Karte bekomme. 

Hmm da rufe ich liebe an und Hake mal nach. 

Ich bedanke mich für deine Antworten, bekommst auch einen Stern ;)

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Effigies  17.04.2015, 18:00
@19christian98

Da hat dier Dame vielleicht ein Schlupfloch¹ gefunden dir ein paar Euro Gebüren zu sparen, aber damit dürftest du wirklich nicht ins Ausland. 

Sobald du deinen A1 als offizielle Scheckkarte hast,  hast du eine EU Fahrerlaubniss mit der du in ganz Europa fahren darfst. 

(1) das ist aber eh ne komische Sache  weil die Fahrerlaubnis erst durch die Übergabe des Führerscheins in Kraft tritt.

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Ich werde leider nicht so ganz aus dieser Situation schlau. Welche Führer-scheinklasse(n) hast Du denn gemacht? Bei uns in Deutschland gibt es begleitetes Fahren nur bei der Klasse B (für PKW). Mit der Klasse B darfst Du aber keine Leichtkrafträder fahren. Hierfür benötigst Du mindestens die Klasse A1. Und bei dieser Klasse benötigst Du keine Begleitung - egal in welchen Ländern Du fährst, sofern Du die Klasse A1 in Deutschland gemacht hast.

19christian98 
Fragesteller
 17.04.2015, 16:30

Ich habe die Klasse B zusammen mit den A1 gemacht. Die A1 Prüfung steht noch aus sprich ich habe die Praktische Prüfung nächste Woche.

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derhandkuss  17.04.2015, 16:33
@19christian98

Wenn Du die praktische Prüfung für Klasse A1 bestanden hast, solltest Du mit dieser (meiner Meinung nach) überall fahren können bzw. dürfen. Denn die Klasse A1, die Du ja bereits mit 16 machen darfst, hat ja eigentlich gar nichts mit der Klasse B (begleitetes Fahren) zu tun.

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19christian98 
Fragesteller
 17.04.2015, 16:35
@derhandkuss

Hat mich halt ein bisschen verwirrt weil die Frau im Landratsamt gesagt hat ich darf mit A1 nur in Deutschland fahren, aber im Internet steht das gegenteil aber die Fragen wurden vor 2013 gestellt und da 2013 ja viel an den Führerschein gemacht haben dachte ich es wurde 2013 geändert. 

Danke für deine schnelle Antwort

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Franticek  17.04.2015, 19:17
@19christian98

Du musst doch lediglich beantragen, dass für A1 vorab schon ein Kartenführerschein ausgestellt wird. Mit 18 gehst du dann zum Amt und gibst beides (Karte für A1 und die BF17) ab und bekommst dann den endgültigen Kartenführerschein.

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