Minusstunden ohne Eigenverschulden abarbeiten?

4 Antworten

Hast Du Deine Kollegin darauf angesprochen, dass sie Dir zu wenig Stunden einträgt? Hast Du mit dem Arbeitgeber gesprochen und ihm mitgeteilt, dass Du die vereinbarten Stunden arbeiten willst aber laut Arbeitsplan nicht darfst/kannst?

Wenn ein Arbeitnehmer arbeiten will und seine Arbeitskraft vertragsgemäß anbietet, der AG ihm aber nicht genug Arbeit gibt, dann greift § 615 BGB (Annahmeverzug).

Kann es sein, dass der Arbeitgeber bis jetzt nicht wußte, dass Du zu wenig eingeteilt bist? Ist der Kollegin, die die Arbeitspläne erstellt, bekannt wie viele Stunden Du arbeiten musst? Hast Du nie etwas gesagt, die Stunden nach Plan gearbeitet und Dich nicht mal erkundigt, warum Du nicht genug Arbeit bekommst sondern 10 Monate Dein vereinbartes Gehalt für weniger Arbeit bekommen und Dich darüber gefreut?

Ob hier der § 615 BGB greift, kann ich nur spekulieren, da mir in Deiner Frage wichtige Details fehlen.

So einfach geht das auch nicht und das du nicht eingeteilt worden bist ist auch nicht dein Problem.

So von heute auf morgen geht das auch nicht selbst wen der Arbeitgeber ein recht darauf hätte sollst du etwar diesen Monat 200 stunden machen wo auch nur 100 bezahlt werden ?!

Dein Arbeitgeber hat dir nicht grundlos die 100 Studen bezhalt zb bei einem Vollzeitjob hättest du zb 160 Stunden die im Vertrag vereinbart sind !

Wen der chef dich die aber auch nicht arbeiten lässt muss er das voll bezahlen! Selbst wen er dich da nur 80 stunden arbeiten lassen würde!

Die Gewerkschaft oder Ein anwalt für Arbeitsrecht ist da die sicherer Auskunft!

Mein Arbeitgeber hat mir jedoch die vollen 100 Vertraglich vereinbarten Stunden gezahlt.

Ud das war auch korrekt so, den Du warst ja zur Arbeit bereit - und wenn Du nicht entsprechend eingeteilt wurdest, so liegt dies alleine in der Verantwortung Deines Chefs und Du musst diese Zeit nicht nacharbeiten.

https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/

Muss ich Minusstunden machen, wenn diese angeordnet werden? .........

.....Kommt es zu Minusstunden, weil keine Arbeit vorlag und der Arbeitnehmer hat seine Zeit und seine Arbeitskraft angeboten, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen trotzdem voll zu entlohnen – ohne dass dieser nacharbeiten muss. Der Arbeitgeber befindet sich dann nämlich im sogenannten Annahmeverzug.

Was sagt der Arbeitsvertrag dazu?