Minijob + kurzfristiger jon?

3 Antworten

Kommt drauf an... was ist denn deine Hauptbeschäftigung??? Falls Schüler oder Student, könntest du neben deinem 450-Euro-Minijob noch zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben...😂 Ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich ist jedes Arbeitsentgelt steuerpflichtig.

Der 450-Euro-Minijob-Arbeitgeber hat die Wahl ob er pauschal mit 2 % oder individuell nach Ihrer Lohnsteuerklasse versteuert. Ebenso hat der Arbeitgeber des kurzfristigen Minijobs die Wahl der Art der Besteuerung. er kann unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 25 %, zzgl. Kirchsteuer und Solidaritätszuschlag, oder individuell nach Ihrer Lohnsteuerklasse versteuern.

Arbeitgeber haben dabei Ihre Gesamtsituation zu berücksichtigen damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale

https://www.minijobs-aktuell.de/minijob-und-kurzfristige-beschaeftigung-zeitgleich-ausueben/

Bei dieser Art Jobs geht es vorrangig um die Sozialversicherungsfreiheit ! Und das ! ist für viele regelmäßig der viel interessantere Teil der Geschichte.

Für einen Minijob entrichtet i.d.R. der Arbeitgeber eine 2%ige pauschalierte Lohnsteuer.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist die Lohnsteuer entsprechend dem monatlichen Einkommen vom Arbeitnehmer zu entrichten ( wird einbehalten ). Liegt letztendlich das Jahreseinkommen unterhalb des Existenzminimums - 9408 Euro in 2020 - so kann der Arbeitnehmer über eine freiwillige Einkommensteuererklärung ab Anfang Januar des Folgejahres die einbehaltene Steuer komplett erstattet bekommen.