Mietmindering möglich?

1 Antwort

Sofern die Art und Schwere der Störung des Hausfriedens zu einem Mietmangel nach § 536 BGB, darf ein Mieter die Mietzahlung mindern.

Näheres zu den Gründen und Möglichkeiten finden Sie hier:

https://www.mietrecht.com/mietminderung-laerm/