Miete/Nebenkostenabrechnung - beheizte Fläche unterschiedlich?

2 Antworten

Nach der Heizkostenverordnung müssen Heizkosten nach Verbrauch und anteilig nach Wohnfläche umgelegt werden. Deshalb muss in der Abrechnung sowohl die Gesamtwohnfläche der Immobilie angegeben werden als auch die der jeweiligen Wohnung. Diese muss natürlich für alle Betriebskosten ( und damit auch der Heizkosten) die nach WF umgelegt werden, identisch sein.

Die Heizkostenverordnung bestimmt die Abrechnung nach Verbrauch und dann nach
Flächenumlage 50:50 oder 70:30 lt. Mietvertrag.Da die Gesamtfläche der Wohnung richtig festgestellt wurde, ist ein Nachmessen nicht nötig.

Die zurückliegenden BK-Abrechnungen sind vermutlich falsch. In der aktuellen Abrechnung muss die Gesamtwohnfläche des Hauses aber angegeben sein.