Nebenkosten der Heizungsentlüftung?
Guten Morgen liebe Community,
meine Mama und ich haben in einem Haus gewohnt zur Miete, sind nun zum 31.03 ausgezogen. Der Vermieter hat uns nun folgende Nebenkostenabrechnung gesendet. Die Heizung ist eine Ölheizung, die man selbst nicht an den Heizkörper entlüften kann. Eine Bekannte meinte dies waren Installationskosten, die der Vermieter zu tragen hat.
Mit dem Vermieter kann man leider seit der Kündigung so gar nicht mehr reden und nun bin ich etwas verzweifelt, ob ich die Entlüftung bezahlen muss.
Es wäre sehr lieb, wenn man mit helfen könnte.
Viele Grüße
4 Antworten
Eigentlich gehört das tatsächlich zu den Kosten die der Vermieter zu tragen hat, gäbe es da nicht diese eine Ausnahme.
Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Unwirksam, so der Mieterbund, sind Vereinbarungen, die den Mieter verpflichten, sich an allen Reparaturen jeweils mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen
Blöd, ist aber so.
Das wäre mir neu. Wo steht das? Wäre wichtig zu wissen. Vor allem Siphon, da ich ja beruflich damit zu tun habe.
Eine Kleinreparaturklausel darf nur solche Mieteinrichtungen umfassen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.
siehe https://www.refrago.de/welche-reparaturen-umfasst-eine-kleinreparaturklausel/
Bitte informiere Dich, wenn du beruflich damit zu tun hast.
Ich bin Klempner, habe mit Siphons beruflich zu tun, nicht mit dem anderen.
Kosten für Heizungswartung ( laufende Bezriebstkosten) sind auf Mieter umlagefähig.
Entlüftung der Ölleitung ist Schwachsinn. Die muss nicht entlüftet werden, es sei denn, sie war defekt. Davon sehe ich auf der Rechnung nichts. Auf der Rechnung sehe ich nur Einstellung neu eingestellt und erklärt. Das fällt unter Wartung der Heizung, welche Umlagefähig ist. Das ist nur unglücklich auf der Nebenkostenabrechnung formuliert.
Hi, danke für deine Antwort. Ja die Heizung ging gerade wo es so kalt war 2 Tage nicht (Vermieter wurde direkt kontaktiert) er meinte als erstes "ja sie haben ja Öl bekommen, sind sie schuld". Dabei haben wir wie der Lieferant sagte,die Heizung ausgeschalten während der Lieferung.
Dass man nach dem Tanken Luft in die Ölleitung bekommt ist ein Mythos. Dass man die Heizung ausschalten soll hat einen anderen Grund. Am Boden des Tanks setzt sich schlacke aus dem Öl ab. Das kann aufgewirbelt werden und in die Leitung gelangen. Dies passiert vor allem, wenn der Tank zu leer gefahren wurde. Und das glaube ich ist hier passiert. Schlacke wurde aufgewirbelt und ist, nachdem Du die Heizung wieder eingeschaltet hast angesagt. Die Leitung zieht Luft und die Heizung geht auf Störung. Musst Du das bezahlen? Das ist jetzt ganz schwer zu sagen. Eine Schuld müsste Dir auf jeden Fall nachgewiesen werden. Ist eine Mindestfüllmenge abgesprochen? Nutzt Du die Heizungsanlage alleine?
Erst einmal vielen Dank, dass du dir soviel Zeit nimmst. Meine Mama und ich nutzen den Tank alleine, er hat nie etwas gesagt von einem Mindestfüllstand:-o weiss nur, dass letztes Jahr der Tank gereinigt wurde, da hatten wir dies zu bezahlen. Kennen uns mit sowas gar nicht aus :-o haben nun Fernwärme, sind wieder in einem Miethaus und hoffen das alles bald hinter uns lassen zu können :-/
Tankreinigung ist ein gutes Stichwort. Das kann die Ursache sein. Kommt nicht selten vor. Damit ist das nicht Eure Schuld. Die Tankreinigung ist eine Waftungsmaßnahme und damit Umlagefähig. Jetzt ist die Frage, ist dann die Ölleitung Entlüftung auch Umlagefähig. Kann ich so rechtssicher nicht sagen. Ich denke selbst nicht, ist aber nur eine persönliche Einschätzung. Frage während, wie das ein Gericht sehen würde. Ich würde wahrscheinlich nicht wegen 60 Euro vor Gericht ziehen. Zahlen und das hinter euch lassen. Vielleicht hilft es ja, dass Ihr dafür nichts könnt.
Halte ich für zweifelhaft. Hole dir aber rechtlichen Rat ein. Verbraucherzentrale oder Mieterverein kann helfen.
Reparaturen aber nur an Dingen, die der Vermieter regelmäßig anfasst. Ein Siphon z. B. gehört nicht dazu.
Außerdem kann der Vermieter das absetzen als Werbungskosten. Das kann der dann sicher nicht mehr vom Mieter einfordern.
Ich würde das im Zweifel beim Finanzamt melden.