Maßnahme antreten trotz einem Minijob?

5 Antworten

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Was ist denn das für eine Maßnahme? Was wird da gemacht?

Wenn Du ALG 2 beziehst, hat diese grundsätzlich Vorrang vor einem Minijob.

ich habe keinen Bock auf diese Maßnahme, weil ich für mich der Meinung bin, diese depressive Phase schon lange überwunden zu haben.

Falls die Maßnahme für Dich nicht mehr zielführend sein sollte, kannst Du die Teilnahme daran mit dieser Begründung ablehnen.

Ob das Jobcenter das dann genau so sieht, ist eine andere Frage.

Ggf. muß ein erneutes Gutachten Deinen Gesundheitszustand feststellen.

Wenn Du betreffs der Maßnahme eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, dann solltest Du Deine Beraterin kontaktieren um die Vereinbarung abzuändern bzw. aufzuheben.

Überdies bist Du eh dazu verpflichtet, das Jobcenter über Deine subjektive "Gesundung" zu informieren.


Natie907 
Fragesteller
 01.03.2021, 09:55

Was genau das für eine Maßnahme ist und was da gemacht wird weis ich noch nicht. Mir wurde noch nichts genaues gesagt. Habe auch noch nichts unterschrieben.

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Es spielt keine Rolle, was du für erheblich und sinnvoll findest. Du kannst ohne Unterstützung des Amtes nicht leben und auch der Nebenjob hilft dir nur spärlich finanziell, denn du benötigst ja weiter Hilfe durch AlgII.

Ich rate dir daher dort anzutreten.


SabseHoffey  07.05.2023, 13:10

Das ist leider falsch. Solange keine Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde in der genau dies bereits fest gehalten wurde und somit eingewilligt wurde die Maßnahme anzutreten, kann man jederzeit Wiederspruch einlegen, bsp, wenn die Maßnahme nicht Zielführend ist oder nicht Sinnvoll.

Zu, muss man sich nicht in eine Maßnahme eingliedern lassen die zur Eingliederung in die Gesellschaft und ins Arbeitsleben führen soll, wenn man inform eines Minijobs bereits am Arbeitsleben teil nimmt, genau so wie wenn man auf Ausbildungssuche ist dann muss die wenigstens dementsprechend angepasst werden.

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Oberamtmann  12.05.2023, 23:35
@SabseHoffey

Quatsch. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, muss mehr arbeiten. Vollzeit. Kein Minijob. Oder eben Maßnahme.

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Das musst du dann mit deiner SB - besprechen, auf jeden Fall wäre dein Nebenjob kein wichtiger Grund, um diese Maßnahme ohne evtl. Sanktion ablehnen oder abbrechen zu können.

Dafür müsstest du schon eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, also laut Arbeitsvertrag mehr als monatlich 450 € Brutto verdienen.

Auch ein Gutachten gilt nicht für immer und eigentlich musst du nur selber zu einem Arzt bzw Therapeuten der auch dich kennt und dir deine bestätigt das du wider gesund bist! Dan kommst du da eher einfach raus!

Oder du gehst auf Konfrontation mit dem Jobcenter und verweigerst die unterschriften dafür sowohl im amt und beim träger den Dan kann man dich Nichtmal sanktionieren! Allein wen du die beim Träger verweigerst kann und darf er dich da nicht Beschäftigen!

Tendenziell bist du verpflichtet dir eine Vollzeitarbeit zu suchen, auch wenn dir der Nebenjob gefällt. Wenn die Maßnahme darauf hinausläuft wirst du das wohl machen müssen.