Mäus für Katze kaufen?

7 Antworten

wäre es verwerflich wenn ich eine lebendige Maus kaufe damit sie nochmal richtig jagen kann

Es wäre meiner Auffassung nach nicht nur „verwerflich“ sondern strafbar. Weil Du einem Tier unnötiges Leid zufügst.

Siehe Tierschutzgesetz §1:

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Das Deine Katze Spass hat ist keiner.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Hallo Juli029

NEIN ! Lebendfütterung ist nur in Ausnahmefällen und mit Nachweis erlaubt, sonst machst du dich Strafbar !

Lebendfütterung ist in Deutschland zwar nicht generell verboten, aber es verstößt gegen das Tierschutzgesetz nach dem Paragrafen 1. Demnach darf einem Tier, ohne vernünftigen Grund, keine Schmerzen, Leiden oder Schaden zugefügt werden.

Kurz den Unterschied erklärt: Ein Tiger frisst auch Fleisch von bereits getöteten Tieren gerne und Problemlos. Hier ist es also nicht Notwendig, ein lebendes Tier dem Tiger zu verfüttern. Bei manchen Schlangenarten ist es aber nun mal so, das sie keine toten Futtertiere fressen und daher es Lebensnotwendig ist, das Mäuse, Ratten und Co. Lebend gefüttert werden. In so einem Fall, so der Gesetzgeber, liegt ein vernünftiger Grund vor. Da eine Katze, oder ein Hund also super auch mit Fertigfutter, oder bereits getöteter Beute zurecht kommen, ist es nicht Notwendig Lebendtiere zu verfüttern und man würde sich, bei Zuwiderhandlung, Strafbar machen !

Hier kannst du mal etwas Ausführlicher noch zum Thema Futtertiere lesen: Verfüttern von Futtertieren: abgefahren, artgerecht oder Tierquälerei? (katzen-fieber.de)

Für die Schweiz: Das schweizerische Tierschutzgesetz – abgesehen von wenigen Ausnahmen – verbietet das Verfüttern lebender Wirbeltiere ausdrücklich. Lebende Wirbeltiere dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Futter für Terrarientiere verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 TSchV). So dürfen etwa Mäuse und Ratten nur dann lebend verfüttert werden, wenn die Schlange normales Fang- und Tötungsverhalten zeigt und der Halter den Nachweis erbringt, dass ihre Ernährung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Lebende Futtertiere für Wildtiere dürfen zudem dann verwendet werden, wenn das Wildtier mit dem Beutetier im gleichen Gehege gehalten wird (Biotophaltung). In diesem Fall muss das Gehege auch für das Beutetier artgerecht eingerichtet sein. Das heißt, die Strukturierung mit beispielsweise Versteck- und Klettermöglichkeiten sollte gegeben sein, so dass sich die Tiere bei Bedarf aus dem Weg gehen können. Wer entgegen den genannten Bestimmungen lebende Tiere verfüttert, macht sich wegen einer Übertretung gegen das Tierschutzgesetz – einer sogenannten "übrigen Widerhandlung" i.S.v. Art. 28 Abs. 1 lit. g TSchG– schuldig. Werden den Beutetieren durch den Fütterungsvorgang zusätzlich erhebliche Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt, begeht ein Tierhalter zudem sogar eine qualvolle Tötung gemäß Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG. Diese bedeutet eine Tierquälerei und stellt ein Vergehen dar, das im Gegensatz zu den Übertretungen nicht nur mit Busse – sondern mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Tote Futtertiere: Was du aber absolut machen darfst, sind eben bereits getötete Futtertiere füttern. Ob Eintagsküken, Mäuse, Mehlwürmer, Fische und Co. Da gibt es so viel auf dem Markt. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das unsere Katzen das super gerne fressen und ab und an bekommen.

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Alles Gute

LG 

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Ich denke das solltest du nicht tun da Mäuse die man frei kaufen kann anders sind als die in der freien Wildbahn manchmal sind die sogar mit zb Medikamenten gefüttert worden die für die Katze schädlich sein koönnen so einen Fall gab es mal in Spanien

Bring deine Katze mal zum Tierarzt.
Dein Vorhaben würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Würde ich nicht machen. Auch Mäuse können schnell einen Wurmbefall haben und je nach Wurmbefall kann das für die Katze ernsthafte, Gesundheitliche folgen haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe ü.20 Jahre Katzen gehalten. Freigang und Wohnungstier