Lohnzahlung Ende des Monats, spätestens jedoch.....?
Hallo Zusammen,
ich habe in meinem Arbeitsvertrag bei Lohnauszahlung folgenden Satz stehen : ... ist zum Ende des Monats fällig, spätestens jedoch 15. des Folgemonats..... Ich bekomme mein Geld mal so mal so.... ist das überhaupt Rechtens ? Ich weiß nie, wann ich mit meinem Lohn rechnen kann.... Muss dem Chef immer hinterher laufen...
2 Antworten
Deshalb sollte man immer mindestens 3 Monatslöhne auf dem Konto als Reserve haben um solche Schwankungen locker ausgleichen zu können. Aber ich würde mir fast etwas anderes suchen.
Anderen Job suchen. Chef unzuverlässig und ständig nahe in der Pleite.