Nebenjob Lohnzahlung zu spät?

2 Antworten

Scheint bei Edeka wohl generell ein Problem zu sein, ich arbeite auch nebenbei dort und laut Vertrag sollte ich das Geld zum Ende des Folgemonats bekommen, bekomme es aber immer zwischen Anfang und Mitte des übernächsten Monats. Hab zb. am 17. Oktober das Geld von August bekommen, also leb ich dann quasi im November noch von meinem Augustgeld…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Fälligkeit der Lohnzahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: Der Arbeitnehmer ist zunächst vorleistungspflichtig. Das heißt, er muss erst einmal arbeiten. Dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit.

Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn sie also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB).

Von dieser Regelung kann grundsätzlich abgewichen werden. In Arbeits- und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich daher häufig andere Regelungen zur Fälligkeit: Üblich sind zum Beispiel Vereinbarungen über die schriftliche Abrechnung und monatliche bargeldlose Zahlungen zum Monatsende oder bis zum 15. des Folgemonats. Solche Regelungen mit einer späteren Fälligkeit der Gehaltszahlung sind normalerweise rechtlich nicht zu beanstanden. Wichtig: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung zu.