Leasing auf Vater möglich?

2 Antworten

Ich denke dass das durchaus geht. Allerdings muss dein Vater eine Versicherung abschließen, die auch andere Fahrer (dich) ausdrücklich mit einschließt. Sonst darf am Ende nur er damit fahren und das ist ja auch nicht Sinn der Sache...

Außerdem ist es hilfreich (aber nicht zwingend notwendig), wenn dein Vater dir eine Vollmacht zur Benutzung "seines" (des offiziell von ihm geleasten) Fahrzeugs ausstellt. Die kannst du im Fall du mal angehalten und nach Fahrzeugpapieren gefragt wirst, zusammen mit dem Fahrzeugschein, herzeigen.


Henrich186 
Fragesteller
 12.01.2024, 10:31

Aber warum soll ich das machen wenn ich das Auto eh fahrn kann

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ps1980  12.01.2024, 10:33
@Henrich186

Du meinst die Vollmacht?

Schlimmstenfalls könnte man dir unterstellen, das Fahrzeug und den Fahrzeugschein von deinem Vater geklaut zu haben. Klar würde sich das schnell wieder aufklären, aber mit so einer Vollmacht (kann ein völlig formloses Schreiben sein, muss nichts offizielles sein), kommt eben dieser Verdacht erst gar nicht auf. Ist ja nur ein Zettel - den im Handschuhfach zu haben tut ja nicht weh.

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errost  12.01.2024, 13:20
@ps1980

Das hab ich ja in meinem Leben noch nicht gehört?
Wenn die Polizei fragt wer der Halter ist sagt man einfach man ists nicht selbst oder im zweifel sagt man, dass es dem Vater gehört. Solange der Karren nicht gestohlen gemeldet ist, wird da kein Mensch sagen, dass die Karre geklaut ist. Maximal wenn der Junge 18 ist, aussieht wie 12 und einen Millionenschweren wagen fährt.
Spätestens bei der Adresse oder dem Nachnamen gehen doch den Beamten doch eine Leuchte auf.

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Noch einfacher wäre, wenn du das Auto least und Dein Vater es versichert


Henrich186 
Fragesteller
 12.01.2024, 10:16

Geht das ?

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Hafnafir  12.01.2024, 10:17
@Henrich186

Warum denn nicht? Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein

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Henrich186 
Fragesteller
 12.01.2024, 10:20
@Hafnafir

Ja aber die Versicherung sieht dich das dass auto nicht mein vater gehört sondern mir

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ps1980  12.01.2024, 10:34
@Hafnafir
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein

Echt nicht? Also das ist in Österreich anders - allerdings ist hier vieles anders, wenn es ums Zulassen von Fahrzeugen geht. Z.B. bekommt man seine Zulassungsdokumente und auch das Nummernschild im Versicherungsbüro - sowas wäre in D unvorstellbar.

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ps1980  12.01.2024, 10:46
@Hafnafir
Die gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung wird vom Halter des Fahrzeugs abgeschlossen. Der Halter des Fahrzeugs muss dabei nicht zwingend der Eigentümer sein.

Ah, okay, das wusste ich tatsächlich noch nicht (dass Halter und Eigentümer verschiedene Personen sein können). Danke dir! Wieder was dazu gelernt.

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errost  12.01.2024, 13:21
@ps1980

Hier nochmal das Realbeispiel, meine Fahrzeuge sind immer über meine Mutter versichert gewesen, als ich zuhause wohnte, weils deutlich günstiger war. Halter war stets ich

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