Ladendiebstahl 150€ rechtliche Folgen?

12 Antworten

Da Du bereits einschlägig aufgefallen bist, wird eine Einstellung diesmal nicht in Betracht kommen - die Frage ist auch schon, ob überhaupt noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt (das wird die Begutachtung ergeben)

Offensichtlich haben die bisherigen Verfahren nicht zu einer Verhaltensänderung geführt

Du musst etwas ändern, also völlige Abkehr von irgendwelchen strafrechtlich relevanten Dingen, sonst verbaust Du Dir Deine eigene Zukunft.

Nimm es als Chance, dass Du jetzt erwischt worden bist und als Mahnung für die Zukunft.

Irgendwann heißt es: JVA.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Eine Freiheitsstrafe ist eher unwahrscheinlich. Da du schon Geldstrafen bekommen hast, ist ein Downgrate zum JGG unwahrscheinlich und Sozialstunden daher eher auch.

Maximal sehe ich eine Bewährungsstrafe.

Auch wenn du noch nicht als vorbestraft giltst: ein Ersttäter bist du aus Sicht von Richter und Staatsanwalt auch nicht. Dazu müsstest du ein völlig unbeschriebenes Blatt sein.

Zuvor hatte ich eine Anzeige wegen Betrugs und eine wegen Raub, die jeweils mit Geldstrafen eingestellt wurden

Gab's da einen Strafbefehl? Denn im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

Diesmal wird es ziemlich sicher eine Verhandlung geben. Und die Samthandschuhe bleiben in der Schublade.

Es würde mich jedenfalls sehr wundern, wenn du nach dieser Aktion immer noch nicht vorbestraft wärst.

Du bist gerade dabei, dir deine Zukunft zu erschweren! Wenn dein potentieller Ausbildungsbetrieb ein Führungszeugnis anfordert, kannst du dir den Ausbildungsplatz vermutlich abschminken.


matasa 
Fragesteller
 29.08.2021, 07:33
Gab's da einen Strafbefehl? Denn im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

Nein, beim Raub gab es eine ganz normale Gerichtsverhandlung und das war das Urteil. Mein damaliger Komplizie war noch minderjährig und bekam Sozialstunden.

Bei dem Betrug habe ich das Opfer ausgezahlt und bin sozusagen "straffrei" davon gekommen.

Du bist gerade dabei, dir deine Zukunft zu erschweren!

Allerdings und das ist mir mehr als nur bewusst. Wenn ich ehrlich bin habe ich dieses erwischt werden gebraucht um endlich damit aufzuhören. Geht jetzt bestimmt schon 4 Jahre so, dass ich immer wieder was aus Läden verschwinden lasse... Wurde langsam Zeit, dass das Endet.

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Wenn Du noch keine 21 bist wird noch das Jugendstrafrecht angewendet werden und wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt nimmst Du irgend so einen Sozialarbeiter mit der den Richter für dich voll labert.

Mit ein wenig Geschick holt er ein paar Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung für dich raus.


wiki01  29.08.2021, 07:22
wenn Du noch keine 21 bist wird noch das Jugendstrafrecht angewendet werden

Und das sagt dir deine Glaskugel?

nimmst Du irgend so einen Sozialarbeiter mit der den Richter für dich voll labert.

Er kann mitnehmen, wen er will, ob irgend ein Sozialberater vor Gericht gehört wird, entscheidet der Richter. Und die Jugendgerichtshilfe, die in der Entscheidung berät, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, wird vom Gericht bestellt.

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