Kündigung wegen zuspät kommen?
Hallo ich mache zurzeit eine Ausbildung und bin im 3 Lehrjahr. Ich hab vor 1 Monat eine Abmahnung bekommen wegen zuspät kommen. Seit dem war ich immer pünktlich nur hab ich heute etwas verschlafen und bin 8 Minuten zuspät in der berufschule eingetroffen meine Frage ist jetzt kann ich dafür schon eine 2 Abmahnung bekommen ich hab nächste Woche schon zwischen Prüfung falls das was ausmacht ?
hab einfach Angst vor der Prüfung jetzt gekündigt zu werden aufgrund von meiner 2 Verspätung
mfg
6 Antworten
hab einfach Angst vor der Prüfung jetzt gekündigt zu werden aufgrund von meiner 2 Verspätung
Da brauchst Du keine Angst haben.
Für die Kündigung eines Azubis hat der Gesetzgeber sehr hohe Hürden gesetzt. Wo bei "normalen" Arbeitnehmern eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall für eine Kündigung beim nächsten gleichen Vertoß reicht, geht das bei einem Azubi nicht.
Davon abgesehen dass eine oder zwei sowieso keine Kündigung eines Azubis rechtfertigen, ist so eine Kündigung umso schwerer je näher das Ausbildungsende ist.
Schau dass Du in Zukunft pünktlich bist und dass Du Deine Prüfung schaffst. Eine Kündigung wegen zweimal zu spät kommen ist bei Dir ausgeschlossen
Vor der Prüfung wird man dich sicher nicht kündigen, allerdings solltest Du das Verschlafen in den Griff bekommen. Im späteren Arbeitsleben hast Du dann ganz schnell die Kündigung in der Hand.
Ein Lehrling im Dritten Lehrjahr kann nicht so fix gekündigt werden.
Abmahnung wäre mEn etwas übertrieben, kann aber passieren.
Du solltest Deine Weckgeräte überdenken. Handy neben dem Bett ist schnell ausgeschaltet.
Natürlich kannst du dafür eine weitere Abmahnung bekommen.
Aber das wäre trotzdem kein Grund für eine Kündigung.
das wäre die 2 Abmahnung von selben Grund und ist doch in der Ausbildung ein Grund um gekündigt zu werden oder ?
Nein, Abmahnungen machen da keinen Unterschied, egal wie viele man bekommen hat.
Von wo haben sie diese Information? Im Internet steht doch auch das es bei 2 Abmahnung reicht um gekündigt zu werden
Das steht da weil das Gerücht immer weiter getragen wird. Gesetzlich gibt es da keine Grundlage für.
Dann solltest du nächstes Mal früher aus dem Haus gehen, dit es nicht nochmal passiert. Denn zu spät kommen machst du ganz schlechten Eindruck und dies hat Folgen für spätere Bewerbung
Aber nach 2 Abmahnungen aus den selben Grund würden doch eine Kündigung rechtfertigen oder ?