Kündigung nach Probezeit 3 Monate Anspruch auf Kündigungsschutz?

3 Antworten

Der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten eines ununterbrochen laufenden Beschäftigungsverhältnisses. Von daher muss der Arbeitgeber in Deinem Fall auch noch keinen Grund für seine Kündigung nennen.

Nach Deiner dreimonatigen Probezeit hat sich somit erst mal nur die Kündigungsfrist von ( vermutlich ) 14 Tagen auf die ( vermutlich ) gesetzlichen 4 Wochen zum 15. oder gegen Ende eines Monats verlängert.

* Vermutlich schrieb ich, da uns Dein Vertrag inhaltlich nicht bekannt ist.

Somit dürfte Diese Kündigung aber formal korrekt sein.

LG

Ahmo5090 
Fragesteller
 24.09.2023, 13:11

Danke das sollte stimmen 👍

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Der Betriebsrat muss angehört werden.

Ansonsten, bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat, wäre das in Ordnung.

Ahmo5090 
Fragesteller
 24.09.2023, 12:55

Ja es steht auch drin das der Betriebsrat angehört wurde , aber würde es sich für mich lohnen zum Anwalt zu gehen weil sie mich ja nach der 3 monatigen Probezeit ohne ein Grund zu nennen in der Zeit wo ich krank bin gekündigt haben ?

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Ist hier die Kündigung wirksam ?

Ist die Kündigungsfrist entsprechend der vertraglichen Vereinbarung eingehalten? Dann ja.

Gilt für mich hier das Kündigungsschutzgesetz ?

Was soll da genau gelten? Die Tatsache, dass du noch nicht länger als 6 Monate in dem Betrieb beschäftigt bist, schliesst das bereits aus.