Kündigung möglich?
Liebe Community,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe am 01.08.20 einen befristeten Vertrag von zwei Jahren begonnen. Nun möchten wir am 01.08 umziehen und ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen, allerdings steht im Internet dass mich aus einem befristeten Vertrag nicht raus komme.
Nun meine Frage: es steht im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Kündigung nur das:
„Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit vor dem in Paragraph 1 Abs. 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt gemäß Paragraph 34 Abs. 1 TVöD ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Paragraph 626 BGB) bleibt unberührt.“
so wie ich es verstanden habe, kann ich kündigen, also Ende Juni, damit ich Juli raus komme. Ist das richtig ?
3 Antworten
So wie ich den besagten Paragraphen verstehe, hast du dann eine Kündigungsfrist von einem Monat (zum Monatsschluss). Wenn du also zum 01. Juli 2021 raus willst aus deinem Vertrag, musst du bis zum 31. Mai 2021 deine Kündigung eingereicht haben.
Du scheinst die Befuerchtung zu haben, dass man ein befristetes Arbeitsverhaeltnis ueberhaupt nicht ordentlich kuendigen kann. Das ist aber nur dann der Fall, wenn vertraglich keine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde. Bei dir wurde eine solche Moeglichkeit aber vereinbart. Somit kannst du auch mit der dort angegebenen Frist kuendigen (in deinem Fall 4 Wochen zum Monatsende).
Drei Monate vorher ist die Regel. Guck dir den genannten Paragraphen im Internet mal an. Und wenn Du kündigst und hast nichts Neues, dann bekommst Du nichts vom Amt und bist nicht mehr krankenversichert. Vielleicht kannst Du einen Aufhebungsvertrag machen.
Da steht bei „bis zu einem Jahr“ 4 Wochen zum Monatsschluss
Drei Monate vorher ist die Regel.
Woher willst Du das denn wissen!
Außerdem ist das falsch!