Kündigung als Aushilfe/Werkstudent verschleiern oder begründen im CV?

1 Antwort

Du kannst doch in deinem Lebenslauf die Tätigkeit als studentische Hilfskraft angeben. Da wird kein Zeugnis erwartet. Es sieht jedenfalls immer besser aus, wenn du bereits Berufserfahrungen gemacht hast.