Krankmeldung bis zur Kündigung?

4 Antworten

Ein seriöser Arzt wird Dich nicht für mehrere Wochen arbeitsunfähig schreiben wenn Du nicht krank bist und ohne Untersuchung sowieso nicht. Wenn Du den Arzt anlügst, funktioniert das evtl., allerdings bestimmt nicht für einen längeren Zeitraum (ich weiß ja nicht, wie lange Du Kündigungsfrist hast)

Man soll sich vom Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen, wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten kann aber nicht, weil man gesund ist und nicht arbeiten will.

Manchmal kann ich nachvollziehen, wenn AN nach einer Kündigung nicht mehr in den Betrieb wollen. Das bezieht sich allerdings auf Arbeitgeberkündigungen. Kündigt der AN selbst, soll er sich mit Anstand verabschieden.

Hast Du nicht evtl. noch Überstunden und/oder Urlaub zum Freizeitausgleich? Dann verringern sich die Tage die Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch in den Betrieb musst.

Bei einem offensichtlichen Zusammenhang könnte der AG die Krankmeldung anzweifeln und eine Lohnfortzahlung verweigern.

Der Arzt wiederum machte sich strafbar der Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses und Du wegen dessen Gebrauch. 278 und 279 StGB.

ohne tatsächliche Erkrankung gibt es keinen Grund für eine Krankmeldung, der Arzt udn du macht euch strafbar (Versicherungsbetrug, Betrug am AG)

Das Problem dabei ist viel mehr, dass Du Dich damit unter Umständen strafbar machst.