Krankmeldung (AU) ja, oder nein?
Hallo liebe Community!
Ich habe folgendes Problem:
Derzeit absolviere ich einen BFD (Bundesfreiwilligendienst). In meinem Vertrag steht, dass ich eine Krankmeldung ab dem dritten Tage der Krankheit einreichen muss.
Nun ist es so, dass ich eine Woche krankgeschrieben wurde (MO-SO) und dann den darauffolgenden Montag und Dienstag normal arbeiten war. Mittwoch und Donnerstag habe ich mich erneut, dieses Mal aber ohne AU krankgemeldet und bin heute (Freitag) wieder arbeiten gewesen. Nun fordert mein Chef eine AU für die letzten Tage, obwohl es nur zwei gewesen sind.
Ich habe mich bisher nicht übermäßig krankgemeldet, wenn dann mit AU. Mein Vorgesetzter will sich nicht einmischen, gibt mir jedoch recht, dass ich für die zwei Tage keine benötige.
Wie genau sieht es denn nun aus, brauche ich eine AU?
3 Antworten
Ihr Vorgesetzter darf dies sogar verlangen, ohne Ihnen seine Beweggründe mitzuteilen. Selbst, wenn Sie gar nicht „krank feiern“, sondern zum Beispiel wegen Migräne nur einen Tag ausfallen, müssen Sie auf Wunsch ein Attest ab dem ersten Tag beibringen.
Ab welchem Tag die Krankmeldung mit einem Attest bestätigt werden muss, sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Unsicherheit, gerade wenn sie sich im Bekanntenkreis umhören und dort hören: „Also ich muss die Krankmeldung nicht erst ab dem dritten Tag, sondern schon am ersten abgeben.“ Handelt es sich hierbei um ein Vorgehen, das rechtens ist? Ob eine Krankschreibung schon ab dem ersten Tag gefordert werden kann, geht ebenfalls aus dem EntFG hervor. Hier steht geschrieben:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dieses Prozedere ist mit deutschem Recht vereinbar, wie auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied.
Krankmeldung: Ab wann Attest einreichen? - Arbeitsrecht 2021
Verlangt Ihr Arbeitgeber schon am ersten Tag die Einreichung des gelben Scheins, obwohl dies in Ihrem Arbeitsvertrag, einem auf Sie aufzuwendenden Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung explizit untersagt ist, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um zu klären, wie Sie hierauf reagieren können.
Ja, denn deine Krankheit war ja nur kurz unterbrochen.
Überspitzt gesagt könntest du sonst ja jeden Montag und Mittwoch arbeiten - und dich die anderen drei Tage ohne AU krankmelden. Das ist ja nicht Sinn der Sache...
Hatte ich mir schon fast gedacht, danke für die Antwort :)
Ja du brauchst eine. Die 3 Tage bedeuten, dass spätestens am 3. Tag der Krankenschein vorliegen muss. Sonst kann ja jeder blau machen. Du hast damit 2 unentschuldigte Fehltage.
Am dritten Tag bin ich bereits wieder arbeiten gewesen. In einer anderen Woche vorher war ich eine Woche nicht arbeiten. Für diese liegt aber eine AU vor
im Vertrag steht aber
"Bei einer Dienstunfähigkeit von mehr als Drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen muss der Einsatzstelle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, welche den Beginn und die Dauer dieser Bescheinigt."
Für mich heißt "von mehr als Drei [...] Tagen" erst ab 3 Fehltagen hintereinander.
Okay, dann macht für mich die Vertragsklausel mit den drei Tagen keinen Sinn, wenn es aber gesetzlich so geregelt ist, dann ist es wohl so