Kostenübernahme bei teurerer Wohnung vom Jobcenter?


20.03.2022, 08:39

Für alle die meinen mir sonst was zu unterstellen, ich bin alleinerziehend und in Elternzeit und bekomme dementsprechende Zahlungen. das ALG2 bekomme ich als Aufstockung. Der Umzug dient lediglich meiner Psyche, die Nähe zur Verwandtschaft und dem zukünftigen Kindergarten.

schleudermaxe  20.03.2022, 08:23

Was ist zu teuer, die Kaltmiete oder die Heizkosten?

LillieLolliPop 
Fragesteller
 20.03.2022, 08:40

Die Bruttokaltmiete

schleudermaxe  20.03.2022, 08:41

Dann rügen, denn die haben keine Listen aus 2022.

LillieLolliPop 
Fragesteller
 20.03.2022, 08:47

Ich hab nochmal draufgeschaut, die Heizkosten sind auch zu teuer nach deren Liste.

Ja das stimmt schon, allerdings schaffe ich das psychisch nicht.

9 Antworten

Nein, du bekommst keine Wohnung bezahlt wenn diese über dem Satz liegt und du nur Hartz4 bekommst. Auch wenn du angibst den Rest selber zu bezahlen. Von was willst du es bezahlen? Hartz 4 ist bereits unterste Grenze.

Was anderes ist es wenn du z.B. einen Nebenjob hast, den natürlich angibst und von den 160 Euro die du behalten darfst den Rest der Miete bezahlst. Da wird das Jobcenter wahrscheinlich mit einverstanden sein. Ich kenne Fälle wo das so ist.

Auch wirst du nicht von einer bezahlbaren Wohnung in eine zu teure Wohnung umziehen dürfen. Das wird das Jobcenter nicht übernehmen.

Wende dich mit allen Unterlagen an eine Beratungsstelle vor Ort - hier allgemeine Aussagen zu einer ungenauen Frage zu sammeln, wird dich nicht weiterbringen.

Wenn du den Umzug wirklich aus gesundheitlichen Gründen "brauchst", investiere ein bisschen Zeit und Mühe, geh zu einem Arzt und lass dir mehr attestieren als "deine Psyche" oder "Nähe zur Verwandtschaft und Kita"...

Grundsätzlich ist das möglich, allerdings frage nicht nur ich mich, wie sich ein Hartz IV Empfänger eine teure Wohnung leisten kann. Auch das Jobcenter wird da wohl mal genauer hinschauen, wenn du die Wohnung auch ausschließlich mit eigenen Mitteln bezahlen kannst. Möglicherweise unterstellt man dir Sozialbetrug


LillieLolliPop 
Fragesteller
 20.03.2022, 08:37

Nein, ich bin alleinerziehend und in Elternzeit. Dementsprechend bekomme ich noch andere Leistungen, das ALG2 dient lediglich als Aufstockung.

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Wenn Du ohne Bewilligung für die Kostenübernahme innerhalb des Zuständigkeitsbereichs deines Jobcenters umziehst, die man im Regelfall nur dann bekommt, wenn es für den Umzug einen wichtigen Grund gibt, dann bekommst Du im Regelfall nur deine vorher bewilligte günstigere Miete weiter gezahlt.

Den Differenzbetrag musst Du dann selber zuzahlen, auch für den Umzug gibt es keine finanzielle Unterstützung, kein zinsloses Darlehen für die Kaution und eine evtl.später anfallende BK - Nachzahlung die die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom betrifft, muss wahrscheinlich auch selber übernommen werden, zumindest aber anteilig.

Wenn Du ALG 2 beziehst, wie darf man das verstehen:

Das ist an sich kein Thema da ich die Wohnung auch selber bezahlen könnte.

?

Man kann die Differenz zwischen der letzten bzw. der maximal angemessenen Miete und künftig tatsächlichen Miete in der Tat selber zahlen, wenn die künftig tatsächliche Miete höher ist, und wenn man es sich leisten kann.

Idealerweise sollte man dies mit dem Jobcenter vorher klären, aber im Zweifelsfall geht es auch ohne.

werden die mir da das ALG2 kürzen?

Wenn Du grundsätzlich Anspruch darauf hast - warum sollten sie?


LillieLolliPop 
Fragesteller
 20.03.2022, 07:40

Ich bin in Elternzeit und alleinerziehende und bekomm dementsprechende Zahlungen

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