Kosten für Außenbeleuchtung vom MFH läuft nur über mich?

3 Antworten

So eine einseitige Last müsste im Mietvertrag genannt werden und sollte kompensiert werden. Sprich in jedem Fall deinen Vermieter darauf an. Aber bevor du das tust, überlege erst mal, um welche Summe es geht, damit du die richtigen Argumente hast. Also finde heraus, wieviel Watt die Außenbeleuchtung hat und wie lange pro Tag diese leuchtet. Dann rechnest du: Leistung der Lampe in Watt mal Stunden pro Tag mal Tage im Jahr geteilt durch 1000 ist der Stromverbrauch der Außenbeleuchtung in kWh.

Wenn da noch eine Glühbirne ihren Dienst tut, sollte die schleunigst gegen eine LED getauscht werden und wenn das eine 'immer an Lampe' ist wirkt ein Bewegungsmelder Wunder bzgl. des Stromverbrauchs.

Evlt. kann da ein Zwischenzähler installiert werden um den Stromverbrauch abzulesen. Sowas gibt's in geeicht (Bezeichnung: MID) schon für 20 Euro plus Einbau und wird einfach in den Sicherungskasten geschraubt in dem die Sicherung für die Außenbeleuchtung ist.

https://stromzähler.eu/stromzaehler/wechselstromzaehler/fuer-hutschiene-geeicht/180/drs155ae-mid-1-phasen-wechselstromzaehler-mit-analogem-rollenzaehlwerk-mid-zertifiziert/geeicht

Das geht aber nur dann so einfach, wenn die Außenbeleuchtung einen eigenen Sicherung hat. Wenn die zusammen mit deinem Strom auf einer Sicherung hängt ist es ein wenig komplizierter und der Elektriker muss erst schauen wie's geht.


Mieterin1995 
Fragesteller
 10.09.2022, 22:36

Dankeschön :)

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Es ist nicht erlaubt. Fordere den Vermieter auf diesen Missstand unter Fristsetzung zu beseitigen.

Ja... auch Huhu und haha und hihi (wir sind hier nicht im Kindergarten!)

Für sowas muß im Haus ein Hausstromzähler verbaut werden. Das ist alleine Sache des Vermieters. Ansonsten wird eine ungefähre Brenndauer der Lampe angenommen, der Strom berechnet und Dir 50% davon von der Nebenkostenabrechnung, der anderen Partei dafür diese 50% aufgeschlagen.

Es stellt sich hier die Frage, ob es nicht noch mehr Anlagen im Haus gibt, die ebenfalls auf einen Mieter laufen wie SAT- Verstärker, Dachbodenlicht, Steckdosen Dachboden, Licht im Kellergang, Licht in einem Gemeinschaftsraum für Waschmaschinen, Waschmaschinen selbst...

Das Licht ist hier u.U. nur die Spitze des Eisbergs!